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In Berlin ist der Wasserverbrauch seit 1990 stetig gesunken; die Berliner Wasserbetriebe schlossen deshalb aus Kostengründen einzelne Wasserwerke. Damit stieg der Grundwasserspiegel in einigen Gebieten zwar wieder auf den natürlichen Stand - im Gegenzug wird jedoch in anderen Gegenden deutlich mehr Wasser gefördert. Die Folge: Der Grundwasserspiegel sinkt, wertvolle Feuchtgebiete trocknen aus.
Der BUND fordert deshalb seit langem einen Grundwasserbewirtschaftungsplan, der sich an langfristigen ökologischen Kriterien, den Vorgaben der FFH-Richtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie orientiert. Die Förderung des Grundwassers muss räumlich so auf die Stadt verteilt werden, dass Naturschutzbelange ebenso berücksichtigt werden wie der verständliche Wunsch der Bürger nach trockenen Kellern.
Neues „Wasserversorgungskonzept für Berlin“
Die Berliner Senatverwaltung hat nun endlich ein „Wasserversorgungskonzept für Berlin“ vorgelegt. Darin wird dargelegt, wie die Berliner Wasserversorgung bis 2040 aussehen soll. Leider ist das Konzept alles andere als ökologisch ausgefallen. Die geplante endgültige Stilllegung der drei Wasserwerke Jungfernheide, Buch und Alt-Glienicke bedeutet, dass die verbleibenden neun Wasserwerke entsprechend mehr fördern müssen – auch in ökologisch sensiblen Gebieten wie im Grunewald. Die anhaltende oder steigende Förderung von Grundwasser in den Berliner Waldgebieten wird zu einer Schädigung der dortigen Ökosysteme führen. Insbesondere die unter Naturschutz stehenden Grunewaldmoore, die Große und Kleine Pelslake, der Teufelssee mit seinem Moor, die Krumme Laake und die Uferbereiche des Müggelsees sind bereits jetzt stark geschädigt. Alle diese Flächen sind als Schutzgebiete nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ausgewiesen.
Das Konzept geht zudem von der nicht zu begründenden Annahme aus, dass sich der Trend des sinkenden Wasserverbrauchs umkehren wird. Entsprechend viel zu hoch sind die Fördermengen, die das Konzept vorschreibt. Statt den 217 Millionen Kubikmeter Wasser, die 2006 gefördert wurden, sollen es bis 2040 wieder 235 Millionen Kubikmeter werden. Dazu kommt noch ein üppiger „Sicherheitszuschlag“. Ob das Berliner Grundwasser auch in Zukunft so viel Wasser hergeben wird, darüber werden keine Daten geliefert. Es darf jedoch angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der immer trockeneren Sommer in Berlin bezweifelt werden.
Wasserrechtliche Genehmigungen fehlen bis heute
Für die Berliner Wasserwerke fehlen bis heute (mit Ausnahme des Wasserwerks Wuhlheide) die erforderlichen Genehmigungen. Die Wasserwerke im Osten der Stadt besitzen zwar „wasserrechtliche Nutzungsgenehmigungen“, diese entsprechen aber nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an den Grundwasserschutz.
Die Genehmigungen müssen also neu erteilt werden, inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jedes einzelne Wasserwerk. Diese UVPs werden zur Zeit von den Berliner Wasserbetrieben durchgeführt, sind aber noch nicht abgeschlossen. Umso unverständlicher ist es, dass die Berliner Senatsverwaltung das neue Wasserversorgungskonzept als verbindlichen Beschluss versteht, ohne die Ergebnisse der UVPs abzuwarten. Mit der geplanten Stilllegung der Wasserwerke Jungfernheide, Alt-Glienicke und Buch werden Fakten geschaffen, obwohl für die verbleibenden neun Wasserwerke noch gar nicht geklärt ist, welche Förderleistung Natur und Landschaft dort jeweils vertragen.
Hinhaltetaktik bei den Genehmigungsverfahren schadet Berlins Natur
Die Berliner Wasserbetriebe hatten schon 1996 Anträge zur Genehmigung der Grundwasserförderung in allen Berliner Wasserwerken gestellt. Aber erst 2007 wurde das Bewilligungsverfahren für die Wasserwerke eingeleitet, nachdem der BUND wegen der fehlenden Umsetzung mit einer Klage gedroht hatte.
Diese Hinhaltetaktik hat massive Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Der BUND fordert daher, die Genehmigungsverfahren für die Wasserwerke zu beschleunigen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen die großen Wasserwerke zuerst bearbeitet werden, um deren ökologischen Auswirkungen zu minimieren. Für die Wasserwerke, deren Betrieb zu einer Schädigung von FFH-Gebiete führt, muss unverzüglich die nach geltendem Recht erforderliche FFH-Prüfung durchgeführt werden. Bis dahin darf das Wasserversorgungskonzept für Berlin" von der Senatverwaltung nicht als rechtverbindlich, sondern nur als Orientierungsgrundlage für die im Jahr 2011 abzuschließenden Bewilligungsverfahren für die einzelnen Wasserwerke verstanden werden.
Das „Wasserversorgungskonzept für Berlin“ des Berliner Senats finden Sie hier: Wasserversorgungskonzept als Pdf-Download (1,7 MB)
Die Kritik des BUND und der anderen Berliner Umweltverbände am neuen Wasserversorgungskonzept finden Sie hier:
Stellungnahme als Pdf-Download
Die Kritik des BUND und der anderen Berliner Umweltverbände an der Schließung der Wasserwerke Buch, Jungfernheide und Altglienicke finden Sie hier:
Stellungnahme als Pdf-Download
Einen offenen Brief der Berliner Umweltverbände an die Umweltsenatorin Lompscher vom 8.12.08 finden Sie hier:
Offener Brief als Pdf- Download