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Klimaschutzgesetz

Das Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) von 1990 soll noch in diesem Jahr zu einem echten Berliner Klimaschutzgesetz (KlimaG Bln) umgeschrieben werden. Damit eröffnet sich für das Land Berlin die große Chance weit reichende klimapolitische Ziele gesetzlich zu verankern. Mit den entsprechenden Rechtsverordnungen könnten die Klimaschutzziele schnell und effizient erreicht, kontrolliert und evaluiert werden. Flankiert von einem regelmäßig fortzuschreibenden Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP), das konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte und deren CO2-Minderung benennt, kann nur so die Grundlage für die Reduktion der Treibhausgasemissionen gelegt werden.

Angesichts der klimapolitischen Gesamtlage und der Konsequenzen für Berlin, die schon heute benannt sind, ist dies aus Sicht des BUND dringend notwendig. Wissenschaftlichen Input gibt die Studie des Potsdam-Istitut für Klimafolgenforschung: http://www.pik-potsdam.de/aktuelles/nachrichten/studie-zu-den-folgen-des-klimawandels-fuer-berlin

Mehr Infos unter Klimawandel in Berlin

Eine entschlossene Klimapolitik muss dazu die europa- und bundesrechtlichen Rahmenrichtlinien und Gesetze beachten.
Dazu gehört auch, dass das neue Gesetz den landespolitischen Gestaltungsspielraum nutzen muss, der sich durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) seit 1.1.2009 eröffnet hat.
Um den sparsamen und effizienten Umgang mit Energie voranzubringen, sollten das Energiespargesetz (EnEG) sowie aus Teilen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) konsequent umgesetzt werden. Zusätzlich bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Rahmen, das Wärmeangebot bedarfsorientiert zu gestalten.

Das KlimaG Bln muss sich in seiner Zielstellung, den Erkenntnissen der internationalen Wissenschaft anpassen und Maßstäbe hinsichtlich einer zukunftsfähigen Klimaentwicklung setzen. Dies bedeutet, die Kohlendioxidemissionen in allen gesellschaftlichen Bereichen so schnell wie möglich zu reduzieren und auf maximal zwei Tonnen pro Kopf und Jahr zu begrenzen. Besondere Bedeutung des zukünftigen KlimaG Bln kommt dabei dem Gebäudebereich und dem Verkehrssektor zu sowie der zukünftigen Wärme- und Stromversorgung. 


Der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien ist im Gesetz Vorrang einzuräumen. Das KlimaG Bln muss zudem für die ressortübergreifende Verankerung innerhalb der Verwaltung sorgen. Nur als Gesamtaufgabe wird Berlin seine Klimaschutzziele erreichen können – das neue Klimaschutzgesetz könnte ein erfolgreiches Instrument dazu sein.

Stellungnahme des BUND zum Entwurf für ein Berliner Klimaschutzgesetz der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Stufenmodell vom BUND und Berliner Mieterverein

Zur kompetenzrechtlichen Zulässigkeit eines Stufenmodells im Klimaschutzgesetz:
- Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Col (PDF)
- Zusammenfassung des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Col (PDF)

Dazu erklären BUND und Berliner Mieterverein:
- Pressemitteilung des BUND (20.5.2010)
- Pressemitteilung des Berliner Mietervereins (PDF, 20.5.2010)

Weitere Hintergründe zum vorgeschlagenen Stufenmodell liefert unser Hintergrundpapier: Hintergrundpapier "Stufenmodell" (PDF)

 



Kontakt

Ulf Sieberg

Referent für Klimapolitik

Telefon:

(030) 78 79 00-51

E-Mail: Sieberg[at]BUND-Berlin.de

trifft sich mittwochs um 19.30 Uhr. Interessierte sind jederzeit willkommen.

Infos unter (030) 78 79 00-51 oder akklee[at]bund-berlin.de


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