Das Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) von 1990 soll noch in diesem Jahr zu einem echten Berliner Klimaschutzgesetz (KlimaG Bln) umgeschrieben werden. Damit eröffnet sich für das Land Berlin die große Chance weit reichende klimapolitische Ziele gesetzlich zu verankern. Mit den entsprechenden Rechtsverordnungen könnten die Klimaschutzziele schnell und effizient erreicht, kontrolliert und evaluiert werden. Flankiert von einem regelmäßig fortzuschreibenden Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP), das konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte und deren CO2-Minderung benennt, kann nur so die Grundlage für die Reduktion der Treibhausgasemissionen gelegt werden.
Angesichts der klimapolitischen Gesamtlage und der Konsequenzen für Berlin, die schon heute benannt sind, ist dies aus Sicht des BUND dringend notwendig. Wissenschaftlichen Input gibt die Studie des Potsdam-Istitut für Klimafolgenforschung: http://www.pik-potsdam.de/aktuelles/nachrichten/studie-zu-den-folgen-des-klimawandels-fuer-berlin
Mehr Infos unter Klimawandel in Berlin
Eine entschlossene Klimapolitik muss dazu die europa- und bundesrechtlichen Rahmenrichtlinien und Gesetze beachten.
Dazu gehört auch, dass das neue Gesetz den landespolitischen Gestaltungsspielraum nutzen muss, der sich durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) seit 1.1.2009 eröffnet hat.
Um den sparsamen und effizienten Umgang mit Energie voranzubringen, sollten das Energiespargesetz (EnEG) sowie aus Teilen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) konsequent umgesetzt werden. Zusätzlich bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Rahmen, das Wärmeangebot bedarfsorientiert zu gestalten.