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Berlin als größter Stromkunde

Das Land Berlin ist noch weit von einer konsequenten klimaschonenden Energiepolitik entfernt. Als größter "Einzelkonsument" könnte das Land dort einen maßgebenen ökologischen Beitrag leisten. Pro Jahr schreibt es Leistungen im Wert von fünf Milliarden Euro aus. Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien im Beschaffungswesen zum Einkauf von umweltgerechten und energieeffizienten Materialien, Produkten und Dienstleistungen sollte bei der öffentlichen Hand und in der Privatwirtschaft Standard werden.

BUND und WEED setzen sich für ökologische Standards gemeinsam ein

Trotz massiven Drucks durch ein erstes Fachgespräch im Januar 2009 und einem offenen Brief von BUND und der entwicklungspolitischen Organisation WEED hat sich das Land Berlin nicht durchringen können, die Stromversorgung der Öffentlichen Gebäude wirklich ökologisch zu gestalten.

Thesen zur Ökostrombeschaffung

Offener Brief zur Berliner Stromausschreibung

Bremen macht es vor

Das Land Bremen versorgt seine öffentlichen Gebäude bereits seit dem 1. Januar 2009 mit Ökostrom. Die europaweite Ausschreibung orientierte sich an dem Konzept des Bundesumweltamtes, das neben den Preis für Ökostrom, den Strom aus neueren Anlagen höher bewertet als aus älteren. Dadurch wird für Stromproduzenten ein zusätzlicher Anreiz geboten in neue Anlagen zu investieren. Bremen wird für seinen Ökostrom ca. 1,2 Prozent mehr zahlen als für "konventionellen".

Stromauschreibung des Land Bremen

PM zum Bremer Strombezug


Nächte Ausschreibung Berlins muss ökologischer werden

Bei einem zweiten Fachgespräch mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien haben BUND und WEED die Ausschreibung 2009 für die kommenden zwei Jahre bewertet und aufgezeichnet, wie der Senat die Strombeschaffung nach ökologischen Anforderungen in Zukunft gestalten muss.

Der BUND Berlin stellt folgende Anforderungen an eine ökologische Stromausschreibung des Land Berlins und der Unternemen, an denen das Land beteiligt ist:

  • das Berliner Abgeordnetenhaus muss den Bezug von 100 Prozent Strom aus Erneurbaren Energie beschließen
  • der Ökostrom darf nur aus Anlagen stammen, die sich zum Zeitpunkt der Lieferung im Bau oder in Planung befinden 
  • die CO2-Emissionen müssen gegenüber der letzten Stromlieferperiode sinken
  • Abschätzung der Folgen der Beschaffung auf die CO2-Bilanz in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeit
  • mit dem Bezug von Strom muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien (auch in Berlin) einhergehen
  • der Ökostrom muss einen tatsächlichen Nettonutzen für die Umwelt und den Klimaschutz entfalten
  • bei den Ausschreibeverfahren müssen die Zuschlagskriterien vor der Zuschlagserteilung offen gelegt werden
  • der Bezug von Strom mit RECS-Zertifikaten oder ähnlichem ist auszuschließen
  • die Erzeugungsquellen sind mit dem Angebot offen zu legen


Hintergrundinformationen zum Fachgespräch:

Thesenpapier des BUND und WEED

Vortrag des Umweltbundesamtes zu Umweltfreundlichen Beschaffung als Chance für den Klimaschutz am Beispiel der Stromausschreibung des Land Berlins

Forderungen des Grünen Strom Labels zu Qualität und Zusatznutzen

Forderungen der Naturstrom Handel GmbH



Kontakt

Ulf Sieberg

Referent für Klimapolitik

Telefon:

(030) 78 79 00-51

E-Mail: Sieberg[at]BUND-Berlin.de

trifft sich mittwochs um 19.30 Uhr. Interessierte sind jederzeit willkommen.

Infos unter (030) 78 79 00-51 oder akklee[at]bund-berlin.de


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