Gibt es ein Grundrecht auf den kostenlosen Parkplatz? Muss die eine Hälfte der Berliner Haushalte, die kein eigenes Auto hat, die Stellplätze der anderen, motorisierten Hälfte subventionieren? Der BUND sagt Nein – wer parken will, soll zahlen. Der „ruhende Verkehr“ blockiert öffentliches Straßenland, das auch Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung stehen könnte. Die Parkraumbewirtschaftung verteilt die Kosten für den Straßenerhalt gerechter und hat eine ökologische Komponente: Wer weiß, dass am Zielort pro Stunde zwischen ein und zwei Euro (oder mehr) für das abgestellte Fahrzeug fällig wird, benutzt besser den öffentlichen Nahverkehr. Vor allem Dauerparker können auf diese Weise zum Umstieg motiviert werden, etwa Menschen, deren Auto auf der Straße steht, während sie den ganzen Tag im Büro sitzen.
Das System mit Bezahlparkplätzen funktioniert allerdings nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Gebiete, in denen der Parkraum bewirtschaftet wird, müssen so groß und zusammenhängend sein, dass man nicht einfach auf die Nachbarstraßen ausweichen kann. In den bewirtschafteten Zonen muss die Zahl der verfügbaren Parkplätze reduziert werden. Zudem darf es keine Sonderangebote für Kurzzeitparker („Brötchentaste“) geben, da dies erstens die Einnahmen empfindlich schmälert, zweitens zum häufigen Parkplatzwechsel und damit zu mehr Verkehr innerhalb des Gebiets reizt und drittens nur schwer zu überwachen ist. Ob die Parkraumbewirtschaftung mit Parkuhren, Parkscheinautomaten, Parkscheiben oder anderen Mitteln betrieben wird – sie muss kontrolliert werden. Die Gebühren sollten natürlich so angesetzt sein, dass sie mindestens die Kosten der Bewirtschaftung tragen.
Die Berliner Bezirke nutzen die Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung bislang kaum. Zu groß ist der Widerstand der Einzelhändler, die ein Ausbleiben der Kundschaft befürchten. Zu Unrecht, denn dort, wo das Parken bereits Geld kostet, sind keine rückläufigen Umsätze zu verzeichnen. Anwohner profitieren eindeutig von den Parkzonen: Sie erhalten einen Vignette, die zum Parken in dem betroffenen Gebiet berechtigt. Gleichzeitig sinkt in ihrem Wohnumfeld die Belastung durch Lärm und Abgase, da der Parkplatzsuchverkehr zurückgeht. Der BUND fordert daher, die Parkraumbewirtschaftung auf alle Gebiete mit starker Nachfrage nach Parkplätzen auszudehnen – und gleichzeitig die Kontrollen zu verstärken.