Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht hat die Klage des BUND-Berlin gegen den Ausbau der Axel-Springer-Straße abgelehnt. Mit der Umsetzung der Senatsplanung wird die Straße zukünftig zu einer vielbefahrenden Durchgangsschneise für den PKW-Verkehr in der Brliner Innenstadt werden. Die negativen Folgen für die anliegenden Bewohner sind heute schon absehbar. Lärm und Abgase werden zunehmen, die Aufenthaltsqualität noch weiter sinken. Zudem werden die Kreuzberger in der Lindenstraße und Zossener Straße die neue Verbindung zu spüren bekommen, denn nach dem Ausbau der Axel-Springer-Straße besteht eine für den PKW-Verkehr attraktive Nord-Süd-Verbindung. Der Senat konterkariert damit die eigenen Anstrengungen zur Luftreinhaltung und Lärmminderung und widerspricht dem Ziel des STEP-Verkehr, die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten.
Obwohl die Klage durch das Verwaltungsgericht abgewiesen wurde, konnte der BUND-Berlin mit seiner Klage den Einbau vom sogenannten „Flüsterasphalt“ durchsetzten, der zu einer Lärmentlastung beiträgt. Ein zusätzliches Tempo 30 müssen die Anwohner nach dem Bau der Straße extra herbeiklagen.
Bei der Urteilsbegründung machte das Gericht deutlich, dass es keine
detaillierte Variantenuntersuchung prüft. Dabei wurden sämtlich
Alternativen, auch die, die Anwohner und BUND zusätzlich gefordert
hatten, nicht berücksichtigt.