Sie setzen sich für die Umwelt ein, die Natur liegt Ihnen am Herzen. Deshalb fragen Sie sich manchmal, wie es wohl weitergeht mit unserer Erde und ob jemand Ihr Engagement fortsetzt, wenn Sie einmal nicht mehr da sind. Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall, sondern machen Sie es wie unsere Unterstützer auf dem Bild und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Jeder Betrag hilft, die Natur auch in Zukunft zu schützen und zu bewahren.

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Die BUND-Broschüre "Was bleibt, wenn wir gehen?" bietet Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Erbschaften. Sie gibt Auskunft, wie die Verwendung eines Erbes selbst bestimmt und unanfechtbar festgelegt werden kann. Neben rechtlichen Bedingungen und Hinweisen für das Verfassen eines Testaments enthält sie Kontaktadressen von Rechtsanwälten und Notaren im gesamten Bundesgebiet.
Unsere Broschüre, die die neue Gesetzeslage berücksichtigt, können Sie online bestellen.
Oder informieren Sie sich jetzt online ausführlich über die neue Broschüre.
Seit Anfang 2009 ist die neue Erbschaftssteuer in Kraft getreten. Wichtig für Sie könnte sein: Die Freibeträge für Ehegatten und eingetragene LebenspartnerInnen liegen bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro, bei Enkelkindern bei 200.000 Euro, wenn deren Eltern noch leben. Personen, die nicht mit dem Erblasser verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Für alle Fragen zu Testamenten und Erbschaften ist Almuth Wenta Ihre Ansprechpartnerin beim BUND:
Almuth Wenta
BUND (Bundesgeschäftsstelle)
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Telefon: (030) 275 86-474
Fax: (030) 275 86-440
E-Mail: almuth.wenta[at]bund.net
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