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Was bleibt, wenn wir gehen

Aktuelle Erbschaftsbroschüre des BUND mit allen gesetzlichen Änderungen

Den politischen Parteien gelang Ende 2008 eine Einigung bei der Erbschaftssteuerreform. Besonders wichtig: Die Freibeträge im Erbschaftsfall sind neu. Informationen dazu und vieles mehr findet sich in der Broschüre "Was bleibt, wenn wir gehen".


Die Broschüre thematisiert Erbschaften aus verschiedenen Blickwinkeln. Warum ist ein Testament wichtig? Wie geht der BUND mit Erbschaften um? Ausgewählte Projektbeispiele machen deutlich, wie wertvoll Erbschaften für den Schutz von Natur und Umwelt und somit für die Ziele des BUND sind.Außerdem geht es auch um gesetzliche (Neu-)Regelungen rund ums Thema Steuern. Rosemarie Kleindl, Leiterin der Marketing-Abteilung: "Uns ist es wichtig, gesetzliche Änderungen so schnell wie möglich zu dokumentieren."

"Neben der gesetzlichen Erbfolge sind vor allem die Steuersätze und Freibeträge wichtig", so Almuth Wenta. Als Referentin für Erbschaftsmarketing steht sie im engen Kontakt mit Unterstützerinnen und Unterstützern, die den BUND in ihrem Testament berücksichtigen wollen. "Zwei Regeln behalten ihre Gültigkeit", fasst sie die neue Erbschaftssteuerreform zusammen: "Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. In konkreten Zahlen heißt das: Eheleute und Menschen in Lebenspartnerschaften erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro. Sind Kinder die Erben, ist deren Freibetrag 400.000 Euro hoch, bei Enkelkindern sind es 200.000 Euro. Lebt man mit jemandem ohne Trauschein oder partnerschaftlich zusammen, sind im Todesfall lediglich 20.000 Euro von der Steuer befreit."

Die zweite Faustregel beim Vererben betrifft die Steuersätze. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger ist die Erbschaftssteuer. Eheleute, Kinder, Eltern, Enkel und Urenkel zahlen abzüglich des Freibetrages bei einem Wert von z. B. 75.000 Euro nur sieben Prozent Steuern. Neffen, Nichten, Geschwister müssen hingegen für den gleichen Wert 30 Prozent Steuern entrichten. Übrigens: Bei einem Legat an den BUND ist die Regelung gleich geblieben. Der BUND ist als gemeinnütziger Verband von der Erbschaftssteuer befreit.

Mehr Informationen

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, kann sich direkt an Almuth Wenta wenden. Sie können die Broschüre bei ihr kostenfrei und einfach bestellen. Almuth Wenta ist entweder per Telefon unter
0 30/ 2 75 86-474 oder per E-Mail unter almuth.wenta[at]bund.net zu erreichen.

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