Stufenmodell von BUND und Berliner Mieterverein ist rechtlich zulässig
Info 18 / 20.5.2010: Zur heutigen Vorstellung der rechtlichen Zulässigkeit des von BUND und Berliner Mieterverein entwickelten Stufenmodells durch die Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) erklärt Andreas Jarfe, Geschäftsführer des BUND Berlin:
„Die Kanzlei GGSC kommt in ihrem Gutachten zu dem klaren Ergebnis, dass die Einführung eines Stufenmodells rechtlich unbedenklich ist. Damit sind die Bedenken des Berliner Senats, allen voran Umweltsenatorin Katrin Lompscher, ein Stufenmodell sei aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar, eindeutig widerlegt.
Wir fordern Senatorin Lompscher und den Senat deshalb umgehend auf, sich ernsthaft mit dem Stufenmodell, das bereits auf eine breite gesellschaftliche sowie politische Zustimmung so auch von der IHK Berlin gestoßen ist, zu befassen. Stur an dem eigenen Entwurf zu kleben, der auf breiter Ebene abgelehnt wurde und für den Klimaschutz viel zu wenig bringt, blockiert die Chancen für eine ambitionierte Umweltpolitik.
Nachdem der BUND mit dem Stufenmodell eine gute Vorlage geliefert hat, bietet er weiterhin dem Senat seine konstruktive Mitarbeit an, um noch in diesem Jahr ein wirkungsvolles Klimaschutzgesetz auf den Weg
zu bringen.“
Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC): Download (PDF)
Für Rückfragen:
Andreas Jarfe, Landesgeschäftsführer: mobil: 0177-33 233 77