Planfeststellungsbeschluss weist viele Fehler auf
Info 28/Berlin, 26. September 2012: Der BUND, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und zahlreiche private Betroffene haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der A 100 Klage eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet am 27. September statt und wird gegebenenfalls am 28. September fortgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nicht darüber entscheiden, ob die Autobahn sinnvoll ist oder nicht, sondern prüfen, ob die Verwaltung für den Planfeststellungsbeschluss bei der Abwägung alle Vorgaben erfüllt hat. Ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.
Der BUND hat zusammen mit den anderen Betroffenen eine Klagegemeinschaft von 15 Klägerinnen und Klägern gegründet, darunter die Wohnungsgenossenschaft Neukölln e. G., der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Grundstückseigentümer sowie direkt betroffene Anwohner. Gemeinsam vertreten werden die Klägerinnen und Kläger von dem Rechtsanwalt Karsten Sommer.
RA Karsten Sommer zur Klagebegründung:
„Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der A 100 muss vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden, weil er unter einer Vielzahl von Fehlern leidet und sowohl gegen deutsches Recht als auch gegen EU-Recht verstößt. Die Verlängerung der A 100 führt mehr Kfz-Verkehr direkt in die heute schon überlasteten Innenstadtbereiche. Die Planung widerspricht damit den wichtigsten Umweltplanungsinstrumenten, dem Lärmminderungsplan des Landes Berlin und dem Luftreinhalteplan.
Die A-100-Verlängerung führt zu Verkehrszunahmen in besonders sensiblen innerstädtischen Wohngebieten, darunter ausgerechnet im Boxhagener Kiez als Modellgebiet für die Lärmminderungsplanung. Der Verkehrslärm auf vielen Stadtstraßen wird nach den Verkehrsprognosen und Lärmprognosen auf ein gesundheitsgefährdendes Maß steigen und die EU-weit geltenden Luftschadstoffgrenzwerte werden durch den zusätzlichen Verkehr etwa in der Elsenstraße in Treptow dauerhaft überschritten.
Eine Reihe von Alternativen sowie die Nullvariante wurden nicht oder nicht ausreichend geprüft. Der BUND konnte im Verfahren durch Gutachten belegen, dass insbesondere die dauerhaften Überschreitungen der Luftschadstoffgrenzwerte durch eine alternative Verkehrsführung über eine sog. Halbanschlussstelle Stralauer Allee vermieden werden könnten. Das Land Berlin hat diese Alternative gar nicht betrachtet.
Die Verkehrsprognose ist nicht belastbar, nicht nachvollziehbar und fehlerhaft. Zu erwarten ist mehr Verkehr und insbesondere ein deutlich höherer Lkw-Anteil als prognostiziert. Das führt zum Dauerstau an der Anschlussstelle „Am Treptower Park“ und auf der Elsenstraße und zu noch deutlich höherer Schadstoffbelastungen als prognostiziert. Sachverständigengutachten beweisen das.
Die zur Rechtfertigung der A 100 angeführten Betrachtungen der Be- und Entlastungen auf den umliegenden Stadtstraßen sind teils unplausibel, die Entlastungen an maßgeblichen Stellen irrelevant, da dort kaum Menschen leben. Zusätzliche Belastungen, wie in der Schlesischen Straße, aber vor allem in den höchst belasteten Bereichen der Elsenstraße, des Markgrafendamms sowie der Sonnenallee wurden nicht aufgeführt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung genügt nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, u. a. weil keine Alternativen aufgezeigt werden, der Untersuchungsraum zu klein ist, um die Auswirkungen zu erfassen und maßgebende Auswirkungen auch innerhalb des Untersuchungsraums nicht erfasst wurden.“
Harald Moritz, Vertreter der BISS:
„Die Verlängerung der A100 zum Treptower Park ist und bleibt unsinnig, weil sie schwere Eingriffe in die Stadtstruktur verursacht und trotz enormen Steuergeldeinsatz keine Verkehrsprobleme löst sondern neue schafft.“
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin e.V.:
„Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht den Bau der A 100 stoppen wird. Unabhängig vom Ausgang der Klage fordern wir jedoch auch weiterhin den Senat von Berlin und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer auf, den Bau der teuersten Autobahnkilometer in Deutschland endlich aufzugeben und die knappen Steuergelder zügig in die Sanierung und den Lärmschutz der innerstädtischen Autobahnen zu investieren. Damit könnten im Gegensatz zum Bau der A 100 Tausende von Anwohnern tatsächlich von Lärm entlastet und die Funktionsfähigkeit der bereits heute teilweise maroden Autobahnen gesichert werden.“
Weitere InfosA 100 stoppen
Spenden gegen den Weiterbau der Stadtautobahn A100:
Für die Prozesskosten hat der BUND hat ein Spendenkonto eingerichtet:
* Empfänger: BUND Berlin
* Konto-Nummer: 32 888 02
* bei der Bank für Sozialwirtschaft
* BLZ: 100.205.00
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Ihre Spenden sind daher steuerlich absetzbar.
Bitte geben Sie deshalb folgenden Buchungstext an: Spende A 100, Ihre Straße und Hausnummer, Ihre Postleitzahl.
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Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze fon: (030) 78 79 00-12
mobil: 0179-593 59 12
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer mobil: 0177-78 79 013