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BUND bezieht Stellung zum aktuellen Lärmaktionsplan 2018 – 2023 für Berlin

04. September 2019 | Abgase, Autoverkehr, Flugverkehr, Gesundheit, Klimaschutz, Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit

Bisheriger Plan reicht nicht aus

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Lärmaktionsplan für 2018 – 2023 vorgelegt. Aus Sicht des BUND reichen die Maßnahmen nicht aus, um das erklärte Ziel 100.000 unter zu hohem Lärm betroffene Berliner*innen zu entlasten. Der Plan muss um Folgendes ergänzt werden, um beim Lärmschutz merkbare Fortschritte zu erzielen.

Zentraler Ansatzpunkt für eine zügige Senkung des Lärms insbesondere an besonders lauten Hauptverkehrsstraßen ist die Ausdehnung von Tempo 30 und eine konsequente Geschwindigkeitsüberwachung. Dies ist zu ergänzen durch Durchfahrtsverbote für Lkw für besonders lärmbetroffene Straßenabschnitte.

Die Parkraumbewirtschaftung muss als relevanter Baustein für die Verkehrswende in Berlin, auch aus Gründen des Schutzes vor Lärm, ausgeweitet werden. So müssen die Preise für das Parken und die Anwohnervignette steigen und die Anzahl der Parkplätze systematisch verringert werden.

Die Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen wird vom BUND unterstützt, allerdings darf dies nicht zu einem eingeschränkten Engagement bei aktiven Maßnahmen zur Lärmreduzierung führen.

Der Schienenlärm muss weiter konsequent gesenkt werden. Die weitere Zunahme des Luftverkehrs muss aus Gründen des Klima- und Lärmschutzes vermieden werden (klimagerechtes Luftverkehrskonzept für Berlin und Brandenburg).

Mehr Grün in der Stadt – insbesondere auch durch Fassaden und Dachbegrünung sowie Stärkung des Straßenbegleitgrüns – hat auch eine lärmmindernde Wirkung, insofern sollten die Umsetzung des LAP und der Charta für das Berliner Stadtgrün aufeinander abgestimmt werden.
 
Neue Stadtquartiere sind konsequent auf Basis eines nachhaltigen und weitgehend autofreien Mobilitätskonzepts zu planen und zu realisieren, die Anbindung des ÖPNV (insb. Straßenbahn) muss bereits vor Erstbezug sichergestellt sein.

Ruhige Gebiete sind nicht nur am Stadtrand, sondern auch im innerstädtischen Bereich auszuweisen. Besondere Bedeutung kommt dabei Grünflächen (Erholung) wie Tiergarten oder Tempelhofer Feld zu.

Die Umsetzung des Lärmaktionsplanes muss transparenter gestaltet und die notwendigen Finanzmittel und Personalressourcen auch bei der Verkehrslenkung Berlin zur Verfügung gestellt werden.

Zur Umsetzung der mittelfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplans ist ein strukturiertes und mit den Bezirken abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Die Finanzierung ist spätestens im nächsten Doppelhaushalt sicherzustellen, um den Anspruch der mittelfristigen Umsetzung, wie vom Senat beschlossen, zu erfüllen.

Um einen konsequenten Schutz vor Lärm und das Recht auf Ruhe durchsetzen zu können, müssen die vorgeschlagenen Bundesratsinitiativen zur Änderung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben mit Nachdruck vorangetrieben werden. Zudem trägt eine klimagerechte Verkehrspolitik – wie z.B. eine CO2-Steuer - auch zur Reduktion von Abgasen und Lärm sowie zur Stärkung des Umweltverbunds bei.


Kontakt: Martin Schlegel, Referent für Mobilitätspolitik: 030 - 78 79 00 17

 

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