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Gastro-Check

12. Mai 2023 | Abfall, BUNDzeit-Artikel

So geht Essen to go richtig: Hommus mit Salatbeilage in Mehrwegbehältern

Seit Anfang 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Die meisten gastronomischen Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen dafür nun auch Mehrwegbehälter zur Verfügung stellen und auf dieses Angebot deutlich aufmerksam machen. Ausgenommen davon sind nur kleinere Imbisse, Restaurants, Cafés und Lieferdienste, die mit weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche oder weniger als fünf Beschäftigten arbeiten. Doch auch diese müssen von den Kund*innen mitgebrachte Gefäße befüllen. So weit die gesetzliche Lage. Wie sieht die Realität aus – nähert sich der Verpackungsmüllwahnsinn seinem Ende? Um das besser beurteilen zu können, brauchen wir Ihre Mithilfe:

Checken Sie die Mehrwegangebote Ihrer lokalen Gastronomie!

Der BUND hat einen Online-Fragebogen vorbereitet, in dem Sie von Ihren Erfahrungen berichten können. Das dauert nicht lang, weil sich die Umfrage auf fünf Fragen je Gastronomiebetrieb beschränkt. Wir wollen zum Beispiel wissen, aus welchem Material die Einwegverpackungen für Essen und Trinken und ob die Kund*innen ihre eigenen Mehrwegbehälter befüllen lassen können.

Wichtig: Dieser Gastro-Check dient nicht dazu, jemanden an den Pranger zu stellen! Es geht vielmehr darum, ein realistisches Bild der Lage zu bekommen. Deshalb wird der BUND auch keine Ergebnisse zu einzelnen Betrieben veröffentlichen.

Zum Gastro-Check

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2023-2.

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