Naturzerstörung leichter gemacht

01. August 2025 | Bauen, Artenvielfalt, BUNDzeit-Artikel, Flächenschutz

Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau schränkt Brandenburg die Beteiligungsrechte der Umweltverbände ein. Das fördert den Flächenfraß und schwächt die Zivilgesellschaft.

Wer vertritt die Interessen von Eidechsen und Schmetterlingen, wenn nicht die Naturschutzverbände? Foto: Sebastian Petrich

Mitte Juli beschloss der Brandenburger Landtag ein Gesetz, das nach Darstellung der SPD-BSW-Koalition die Verwaltungsvorgänge in den Bereichen Landnutzung und Umwelt vereinfacht. In Wirklichkeit minimiert es Transparenz, Beteiligung und Kontrolle und beschädigt so zentrale Elemente demokratischer Entscheidungsprozesse. Und das mit voller Absicht. Um gegen diesen Rückschritt zu protestieren, hatten BUND und NABU mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt.

Was ändert sich konkret? Wer in einem Abstand von bis zu 300 Metern vom Ortsrand ein Bauvorhaben plant, braucht keine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung mehr – auch wenn der Bauplatz schon im Landschaftsschutzgebiet liegt. Damit wuchern Orte immer weiter in die eigentlich geschützte Landschaft hinein.

Gänzlich ohne Genehmigung sollen Anlagen für Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in Landschaftsschutzgebieten installiert werden. Im Prinzip befürwortet der BUND die zusätzliche Nutzung von landwirtschaftlicher Fläche zur Gewinnung von Solarstrom, sagt aber auch: Riesige PV-Anlagen von über 20 Hektar passen nicht in ein Landschaftsschutzgebiet, schließlich soll dort die Landschaft in ihrer Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. Am Ende gefährdet der rücksichtslose Aufbau von PV-Anlagen die Akzeptanz der erneuerbaren Energien in ländlichen Regionen.

Einige besonders schutzwürdige Naturlandschaften sind nur deshalb erhalten geblieben, weil Naturschutzorganisationen oder Stiftungen Land gekauft haben. Das neue Gesetz verbietet es dem Land, sein Vorkaufsrecht Verbänden oder Stiftungen zu übertragen. Da das Land selbst kaum Geld für Flächenkäufe zu Naturschutzzwecken hat, werden wertvolle Gebiete künftig an Investoren gehen, die sich ausschließlich für die eigene Rendite interessieren. 

Nächste problematische Neuerung: Wenn es „keine oder geringe“ Auswirkungen auf Natur und Landschaft gibt – was auch immer das bedeutet –, werden anerkannte Naturschutzverbände nicht mehr an Planungsverfahren beteiligt. Damit verzichtet man auf jede Menge lokales Know-how in Naturschutzfragen und macht die Verfahren ohne Not rechtlich angreifbar. Passend dazu beschränkt das neue Gesetz auch die Klagerechte der Naturschutzverbände. Gegenwärtig laufen in Brandenburg 17 vom BUND angestrengte Klagen, die ältesten schon seit 2018. Wie die anderen Verbände auch klagt er nicht zum Spaß, sondern nur dann, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, also wenn Behörden geltendes Recht offensichtlich missachtet haben. Dies passiert regelmäßig: Bundesweit haben Klagen von Umweltverbänden in mehr als jedem zweiten Fall Erfolg. Die rot-lila Entbürokratisierungsnovelle bedeutet in der Praxis, dass manche behördliche Fehlentscheidungen nichts mehr juristisch korrigierbar sind. Das ist nicht weniger als ein Angriff auf die Gewaltenteilung.

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 3/2025.

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