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SPD blockiert Insektenkompromiss

24. August 2021 | Artenvielfalt, BUNDzeit-Artikel, Landwirtschaft

Die historische Einigung von Brandenburgs Naturschutz- und Landnutzerverbänden zum Insektenschutz wollte die Koalition eigentlich schnell in Gesetzesform gießen. Doch jetzt verzögert die größte Regierungsfraktion.

Wenn sich die Naturschutzverbände mit den Interessenvertretungen von Landwirt*innen, Waldnutzer*innen und Fischer*innen auf eine Zusammenführung ihrer miteinander konkurrierenden Volksinitiativen zum Insektenschutz einigen, dann übernimmt die rot-schwarz-grüne Landtagsmehrheit das Verhandlungsergebnis. Das hatten die Spitzen der Brandenburger Regierungsparteien im Februar 2020 versprochen. Doch nachdem die Naturschutz- und Landnutzerverbände Mitte März ihren Kompromiss dem Landtag übergeben hatten, ist nun nicht mehr klar, ob die Koalition zu ihrer Zusage steht.

Statt die zwölf Anträge, die Ergebnis des Dialogprozesses sind, dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, wurden sie nur zur Kenntnis genommen und in drei Ausschüsse verwiesen. Der Umweltausschuss setzte eine weitere Anhörung an, obwohl die beiden Initiativen in den letzten Monaten schon mehrfach Thema im Ausschuss waren. Eingebracht haben den Antrag drei einzelne Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen, was gemäß der politischen Gepflogenheiten eine Distanzierung der Fraktionen von dem Anliegen bedeutet. Zudem sind die Teilanträge nicht vollständig, es fehlen die Anhänge zur Finanzierung und zu den Teilen des Kompromisses, die staatliche Aufgaben betreffen wie etwa insektenfreundliche Beleuchtung.

Hinter den Kulissen war zu vernehmen, dass die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens auf die SPD zurückgeht, maßgeblich auf ihren agrarpolitischen Sprecher Johannes Funke, der neben seinem Landtagsmandat als hauptamtlicher Funktionär des Bauernverbands arbeitet. Verständlicherweise sorgen sich die Naturschutzbände nun um den Kompromiss, um den sie über ein Jahr hart mit den Landnutzerverbänden verhandelt hatten.

Die Vereinbarung sieht Folgendes vor: Schluss mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten ab 2023 und ab 2028 in sonstigen FFH-Gebieten, ab 2028 Verbot von mineralischen Stickstoffdüngern in Naturschutz- und FFH-Gebieten, ganzjährige Begrünung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen, dort ab 2023 weder Pestizid- noch Düngereinsatz.

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