Unnötig und unrecht

12. Februar 2025 | Artenvielfalt, BUNDzeit-Artikel, Wasser

Beim letzten Oder-Hochwasser ließen die Behörden mindestens 110 Biber töten. Das war wohl rechtswidrig.

Auch Biber sind durch Hochwasser bedroht. Statt sie abzuschießen sollte man ihnen Rettungshügel bauen. Foto: Martina Lion, creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Laut rbb wurden während des Oder- Hochwassers im September 2024 von Amts wegen 110 Biber getötet. Das ist mehr als zehn Prozent der lokalen Population, was ihren Erhaltungszustand deutlich verschlechtert. Der BUND hat die zuständigen Behörden dazu befragt und von fast allen Antworten erhalten. Demnach ließ der Landkreis Oder-Spree 32 Biber „entnehmen“ (das bedeutet töten), der Landkreis Uckermark acht, die Stadt Frankfurt (Oder) fünf und der Landkreis Barnim null. So gibt es also 45 verifizierte Fälle.

Unmittelbar vor Weihnachten schickte das Umweltamt von Märkisch Oderland umfangreiche und ungeordnete Akten, die bis Redaktionsschluss nicht ausgewertet werden konnten. Wenn die rbb-Zahlen stimmen, wurden in Märkisch Oderland die restlichen 65 Biber getötet. Der damalige Amtsleiter Gregor Beyer, inzwischen als Umweltstaatssekretär für den Artenschutz zuständig, prahlte im Januar gegenüber der taz, er habe sogar über 90 Biber erschießen lassen.

Begründung für die Schüsse auf die streng geschützten Nagetiere: Sie könnten bei Hochwasser ihre Wohnbaue auf Deichen anlegen. Dieses Verhalten, das bei Bibern in den Niederlanden wenige Male und an der Elbe ein einziges Mal beobachtet wurde, kann tatsächlich erhebliche Schäden anrichten. Allerdings tritt es nur bei lang anhaltendem Hochwasser auf, denn der Bau eines Wohnkessels kostet Biber viel Zeit und Kraft. Das Oder- Hochwasser vom September war aber schnell vorbei.

Ein vom BUND beauftragtes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Landkreise Oder- Spree und Uckermark sowie die Stadt Frankfurt mit ihren zum Biberabschuss führenden Bescheiden rechtswidrig gehandelt haben, ebenso der Landkreis Märkisch Oderland mit seiner Verweigerung der Akteneinsicht.

Was folgt aus den rechtswidrigen Biberabschüssen? Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg: „Hochwasser an der Oder sind wiederkehrende Ereignisse, die schneller Entscheidungen bedürfen. Die Behörden sollten sich jetzt damit auseinandersetzen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um künftig derartige Eingriffe in die Biberpopulation zu verhindern.“ Das könnten etwa Rettungshügel für Biber oder Eingrabschutzmatten auf den Deichen sein.

Mehr zum Hintergrund: www.BUND-brandenburg.de/hochwasserbiber
Zum Rechtsgutachten: www.BUND-brandenburg.de/gutachten-biber 

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2025-1. Zur ganzen Zeitschrift

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