Teuflische Idee: Windräder auf Berlins zweithöchstem Berg. Foto: Sebastian Petrich
Bis Ende 2027 muss Berlin 0,25 Prozent (223 Hektar) und bis 2032 sogar 0,5 Prozent der Landesfläche (446 Hektar) als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen ausweisen. Der Senat hat nun einige Flächen vorgeschlagen. Aus BUND-Sicht kommen aber nur zwei davon infrage. Die eine ist Buchholz Nord, wo auf einer Gewerbefläche zwischen A 10 und A 114 bereits zwei Windräder stehen. Dort ließe sich noch mehr Fläche als vom Senat anvisiert für Windkraftnutzung ausweisen, sogar die bis 2027 geforderten 223 Hektar. Der zweite geeignete Ort ist die Ackerfläche nördlich des Umspannwerks Malchow an der Bundesstraße 2, wo ebenfalls schon zwei Windräder stehen. Auch hier könnte mehr Fläche als vorgeschlagen ausgewiesen werden.
Die anderen Senatsvorschläge taugen nichts. Die Gegend Blankenfelde/Arkenberge liegt im Naturpark Barnim, tangiert wären Natur- und Vogelschutzgebiete am Tegeler Fließ sowie Kleingartenkolonien. Die Falkenberger Rieselfelder sind ebenso Landschaftsschutzgebiet wie die Rieselfelder Karolinenhöhe in Gatow.
Besonders kritisch sind die Vorschläge Jungfernheide, Krummendammer Heide, Teufelsberg und südlicher Grunewald. Als Waldflächen stehen sie unter dem Schutz des Berliner Waldgesetzes. Es besagt, dass Wald „wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, […] die Artenvielfalt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, […] das Landschaftsbild sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, nach Möglichkeit zu mehren“ ist. Windräder beanspruchen im Wald weit mehr Fläche als nur den Sockel; um die Bauteile heranzuschaffen, müssen breite, befestigte Wege angelegt werden. Drei der vier Waldflächen liegen außerdem in Trinkwasserschutzzonen, in denen der Boden nicht verschlossen oder verdichtet werden darf. Von der Bedeutung der Wälder für bedrohte Fledermaus- und Vogelarten ganz zu schweigen.
In Berlin gibt es etliche Hektar ausgewiesene, aber nicht genutzte Gewerbefläche, etwa den ehemaligen Betriebsbahnhof Schöneweide und den Clean Tech Business Park in Marzahn. Damit dort sowohl Gewerbe als auch Windkraftnutzung stattfinden kann, müssten diese Orte erst zu Grünflächen, dann zu Windeignungsgebieten umgewandelt werden. Das wäre bis 2032 machbar. Nach dem Bau der Windkraftanlagen ist hier auch Gewerbenutzung möglich, wie das Beispiel Buchholz Nord zeigt. Zudem sollte sich der Stadtstaat Berlin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass er 2032 statt des Flächen- ein Leistungsziel zu erreichen hat, konkret 100 Megawatt. Entscheidend ist ohnehin nicht die ausgewiesene Fläche, sondern die installierte Leistung.
Zur Stellungnahme der Berliner Naturschutzverbände zur Windplanung
Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 3/2025.


