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Berlin muss Vorbild sein: Bei Einkauf und Aufträgen auf Blauen Engel und andere hochwertige Öko-Labels achten

27. März 2020 | Abfall, fair Handeln, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Wirtschaft

Entwurf des Vergabegesetzes erlaubt der Verwaltung weiterhin Stromfresser und umweltschädliches Frischfaserpapier zu erwerben

Info 3 / Berlin, 27. März 2020: Das neue Berliner Vergabegesetz soll nach Informationen des Berliner Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) durch das Berliner Abgeordnetenhaus im Rekordtempo ohne Beratung und Nachbesserung durch die fachlich zuständigen Fachausschüsse beschlossen werden. Mit der Gesetzesnovellierung wird die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe von Dienst- und Bauleistungen und dem Kauf von Produkten durch die Berliner Verwaltung gestärkt und ein höherer Mindestlohn festgelegt. Jedoch weist der Gesetzentwurf aus Sicht des BUND Berlin ein zentrales Manko auf: Die ökologischen Standard sollen erst ab einem Wert von 10.000 Euro bei Einkäufen und Vergaben der öffentlichen Hand gelten.

Damit kann die Berliner Verwaltung weiterhin bei vielen Einkäufen vom Schreibpapier über Bürogeräte bis hin zu Reinigungsmitteln unterhalb dieser Wertgrenze zu klima- und umweltschädlichen Produkten greifen. Da es für die meisten Produkte einfach anwendbare ökologische und soziale Standards wie z.B. den „Blauen Engel“ des Umweltbundesamtes gibt, hält der BUND Berlin eine Wertgrenze für die Beachtung von Ökostandards gerade für ganz normale und alltägliche Einkäufe durch die Verwaltung für absurd.

Der Umweltverband fordert das Abgeordnetenhaus daher dazu auf, im Vergabegesetz auf Wertgrenzen für die ökologische Beschaffung zu verzichten, zumindest für alle Produkte und Dienstleistungen bei denen es klare Kriterien gibt.

Tilmann Heuser, BUND-Landesgeschäftsführer: „Einerseits motivieren Berliner Politik und Verwaltung völlig zurecht die Bürger*innen der Stadt mit zahlreichen Kampagnen und Angeboten von „Bikesharing“ über „Second Hand-Nutzung“ bis hin zum Ökostrom-Stadtwerk zu umweltbewusstem Handeln im Alltag. Andererseits schafft es das Land nicht, selbst konsequent mit gutem Beispiel voranzugehen. Es dürfte niemanden in der Verwaltung überfordern, beim Einkauf von Standardprodukten und der Vergabe von Dienstleistungen Öko- und Fair-Trade-Siegel zu beachten. Daher sind wir überzeugt davon, dass das Abgeordnetenhaus diesen Punkt im normalen parlamentarischen Verfahren nachbessern und das Gesetz nicht einfach durchwinken würde. Mit der Änderung der Gesetzentwurfs kann das Parlament jetzt zeigen, dass es auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig ist.“


Die gerade in Berlin mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vorbildlich ausgearbeiteten ökologischen Kriterien und Leistungsblätter für den Einkauf von Produkten und der Vergabe von Dienstleistungen greifen nach dem Entwurf des Gesetzes bei vielen Vergaben unterhalb der 10.000 Euro-Schwelle nicht. So müssen Ämter, Schulen und sonstige Einrichtungen des Landes bei vielen Bestellungen und Aufträgen wie Schreibpapier, Büromaterial oder Computern auch weiterhin nicht zwingend auf Umwelt und Klima achten. Produkte mit dem Blauen Engel oder der energiesparendsten Klasse A+++ genießen keinen Vorrang, vielmehr müsste die Beachtung der Standards ggf. sogar begründet werden.

Ein Festhalten an der 10.000 Euro-Wertgrenze würde zudem einen klaren Bruch politischer Versprechen bedeuten: Die „Absenkung der Wertgrenzen für ökologische Beschaffung (…) auf ein wirksames Maß“ ist sowohl in Koalitionsvereinbarung als auch Regierungsprogramm von Rot-Rot-Grün fest verankert.

Der BUND Berlin fordert daher die politisch verantwortlichen Parlamentarier auf, im Vergabegesetz die Wertgrenze auf Null zu setzen oder deutlich zu reduzieren. Zumindest aber sollte für alle Beschaffungsvorgänge, für die in den Verwaltungsvorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung und zur Beachtung eines fairen Handels Kriterien definiert sind, die Einhaltung dieser Vorgaben grundsätzlich verpflichtend sein.

BUND-Brief an die Fachpolitiker*innen und Verwaltung
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Für Rückfragen: BUND-Pressestelle, Carmen Schultze
fon: (030) 78 79 00 12
Tilmann Heuser, Geschäftsführer, mobil: 0177-7879013
Tobias Quast, BUND-Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik
fon: (030) 78 79 00 55

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