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Fällungen am Schlachtensee in der Brutzeit verstoßen gegen Naturschutzgesetz

28. Juli 2021 | Artenvielfalt, Bäume, Flächenschutz, Klimaschutz, Naturerleben, Stadtentwicklung, Stadtnatur

Berliner Forsten betreiben panische Verkehrssicherung ohne Konzept

Info 25 / Berlin, 28. Juli 2021: Der BUND Berlin, der NABU Berlin und die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) bewerten die Baumfällungen am Schlachtensee von ca. 100 Bäumen als nicht hinnehmbar. Nicht nur, dass die Bäume, darunter viele 100-jährige Eichen in der Brutzeit gefällt wurden, sondern auch, dass vermutlich ein Großteil der Bäume trotz Schäden noch regenerationsfähig gewesen wären.

Wenn Berliner Forsten diese Fällpolitik so weiter betreibt, ist Berlins wertvolle Waldsubstanz in Gefahr. Wichtige Biotopbäume mit geschützten Habitaten für holzbewohnende lnsektenarten und der Verlust von Baumhöhlen und Spalten für Vögel und Fledermäuse gehen verloren. Diese sind für den Artenschutz von enormer Wichtigkeit.

"Gerade alte Eichen sind erwiesenermaßen äußerst wichtige Habitate, nicht nur für Vögel und andere Wirbeltiere, sondern auch für eine Vielzahl an Insekten", so Ansgar Poloczek vom NABU Berlin.

Der Wald leidet verstärkt unter Trockenheit und Extremwetter. An den Bäumen werden diese Schädigungen zunehmend sichtbar sein. Die Berliner Umweltverbände drängen darauf, dass Berliner Forsten eine Strategie entwickeln, wie mit den geschädigten Bäumen umzugehen ist. Eine derartige Beschädigung des Waldbestandes aus Verkehrssicherungsgründen durch die eigene Forstverwaltung muss verhindert werden. Zumal die Auswirkungen des Klimawandels in absehbarer Zeit nicht vergehen werden.

„Keine Option ist es, in Panik Bäume zu fällen, die Trockenheitsschäden aufweisen. Dann müssten wahrscheinlich 80 % der Bäume gefällt werden. So könnten entlang von verkehrssicherungspflichtigen Forstwegen und sonstiger Infrastruktur mittels Seilzugangstechnik oder Hubsteiger tote Äste oder Kronenteile etc. entfernt werden, dazu muss nicht gleich der ganze Baum gefällt werden. Sollte nicht ausreichend Gerät oder Personal zur Verfügung stehen, müssen diese entweder geleast oder Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden“, so Manfred Krauß, vom BUND Berlin.

„Wir haben unsere Kritik und Forderungen in einem Schreiben an die Senatorin Regine Günter und Staatssekretär Stefan Tidow der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz formuliert. Diese müssen ihrer eigenen Behörde, Berliner Forsten unbedingt von der bisherigen Praxis zur Verkehrssicherung abbringen, wie aus der Forstverwaltung zu erfahren war, beträfe das sonst eine sechs- bis siebenstelligen Anzahl von Waldbäumen. Gerade die Berliner Forsten müssen geltendes Recht, die Schutzgebietsausweisungen und den Artenschutz berücksichtigen“, so Manfred Schubert, Geschäftsführer der BLN.

Das Handlungsprogramm der 'Charta für das Berliner Stadtgrün' soll die vielen Pflegedefizite und Probleme der Stadtnatur angehen. Um die Qualität der Wälder und FFH Schutzgebiete mit ihren Biotopbäumen zu erhalten, muss die Charta so schnell wie möglich verabschiedet und das Handlungsprogramm umgesetzt werden. Damit wird dann auch der Schutz von Biotobbäumen für FFH-Arten wie Fledermaus- und Spechtarten oder auch den Heldbock gestärkt werden.

 

BLN-Schreiben an Senatorin Regine Günther und Staatssekretär Stefan Tidow

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Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle                 fon: (030) 78 79 00-12
Carmen Schultze                mobil: 0179-593 59 12

Manfred Krauß, BUND-Berlin: (030) 322 22 91

Christian Hönig, BUND-Fachreferent für Baumschutz: fon: (030) 78 79 000

Ansgar Poloczek, NABU-Artenschutzreferent: (030) 9860837-24

 

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