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Vorläufige Einschätzung des ersten Berichts zum Masterplan Wasser des Landes Berlin

02. Januar 2023 | Wasser, Stadtentwicklung

Inhalt

Am 30. September 2022 hat die Senatsverwaltung für Umwelt den ersten Bericht zum Masterplan Wasser vorgelegt. Der Masterplan zielt darauf ab, Risikobetrachtungen, Strategien und Handlungsoptionen zu erarbeiten, um Trinkwasserversorgung, Gewässerschutz und eine angepasste Abwasserentsorgung Berlins und seines Umlands zu sichern. Das Dokument beinhaltet ein worst-
case-Szenario zur Entwicklung des Wasserhaushalts in der Region und stellt den Umsetzungsstand zu 32 Maßnahmensteckbriefen vor, die zur Lösung der Herausforderungen beitragen sollen.

Der Masterplan muss sich daran messen lassen, dass er die Grundwasserabsenkung in der Stadt erfolgreich angeht sowie die nach EU-Recht längst erforderliche Einhaltung der Mengen- und
Qualitätsanforderungen für die Berliner Gewässer, natürlichen Trinkwasserressourcen und Schutzgebiete mit sicher stellt. Nur mit diesem Ansatz kann die Daseinsvorsorge für unsere Stadt
vor dem Hintergrund des Klimawandels garantiert werden.

Derzeit erreichen mehr als 90% der Berliner Gewässer nicht die EU-weit verbindlichen Anforderungen des Gewässerschutzes. Bei Gewässern wie Spree und Panke hat sich die Situation sogar weiter verschlechtert. Es gibt einen erheblichen Maßnahmenstau. Für weniger als 1% aller Berliner Gewässer sind die Planungen soweit mit Beteiligung der Öffentlichkeit präzisiert worden, dass hierzu Maßnahmen auf den Weg kommen können. Nach vorläufiger Einschätzung ist der Masterplan trotz wichtiger Vorarbeiten noch viel zu unpräzise, um die zentralen Defizite bei der Sicherung der Trinkwasserressourcen und der Umsetzung des Gewässerschutzes zu garantieren. Bei mindestens 7 der der 32 Maßnahmensteckbriefe sind weitere Verschlechterungen für den Landschaftswasserhaushalt zu befürchten (z.B. weitere Gewässerverunreinigungen und Austrocknung der Wald- und Moorgebiete).

Die verbändeübergreifende Wassernetz-Initiative hat konkrete Empfehlungen und Forderungen erarbeitet, wie die Probleme besser angegangen werden können. Dazu gehören u.a. ein ressortübergreifender Aktionsplan zur Behebung der zentralen Umsetzungsdefizite im Gewässerschutz sowie die Festlegung von Mindestgrundwasserständen.

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