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Naturschutzverbände klagen nicht leichtfertig gegen Bauvorhaben

09. April 2024 | Artenvielfalt, Bauen, Stadtnatur, Populismus

Natur- und Artenschutz sind kein nachrangig zu behandelnder Störfaktor. Eine frühzeitige Berücksichtigung hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Foto: Sinuhe20 (CC BY-SA 3.0 Deed)

Berlin, 09.04.2024: Zu den wiederholten Einlassungen von Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD), dass es angeblich immer wieder Fälle „missbräuchlicher Verwendung“ berechtigter Schutzmaßnahmen im Natur- und Artenschutz gebe, um Bauprojekte zu verhindern, erklärt Christian Hönig, Referent für Baumschutz des BUND Berlin:

„Es geht nicht darum, Vorhaben zu verhindern. Es geht darum, dass bei diesen Bauvorhaben der gesetzliche Natur- und Artenschutz auch ausreichend berücksichtigt wird. Der Gang vor Gericht ist für Naturschutzverbände das letzte Mittel – und das wenden sie nicht leichtfertig an. Wären die Klagegründe haltlos, würde kein Gericht diese Verfahren annehmen.

Letztlich hat es sich bei allen geführten Verfahren gezeigt, dass beim Natur- und Artenschutz nachgebessert werden musste. Vieles davon hätte von Seiten der Bauherren durch ein besseres Projektmanagement von vornherein besser gelöst werden können. Viele Vorhabenträger nehmen den Schutz von Natur und Umwelt ernst und das freut uns sehr. Bei einigen wenigen erleben wir aber leider, dass Natur- und Artenschutz als nachrangig zu behandelnder Störfaktor abgetan werden.“



Kontakt:
Christian Hönig, Fachreferent für Baumschutz BUND Berlin: hoenig(at)bund-berlin.de

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