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Biber

Im 19. Jahrhundert wurden die Biber fast gänzlich ausgerottet. Dank strenger Schutzbestimmungen konnte sich in den letzten Jahrzehnten eine überlebende Restpopulation von der Elbe aus wieder bis nach Berlin ausbreiten. Dennoch ist der Biber heute noch auf Schutz angewiesen. Das bedeutet vor allem, naturnahe Gewässer zuzulassen und unverbaute Uferbereiche zu sichern. Und auf keinen Fall darf der Biber als vermeintliches „Schadtier“ zum Abschuss freigegeben werden, wie es in Brandenburg immer wieder gefordert wird.

Foto: Bernd Boßlet

1994 wurden die ersten Biber in Berliner Gewässern gesichtet, heute wird ihr Bestand auf mehr als 100 Tiere geschätzt, die in rund 50 Revieren leben. Diese befinden sich vor allem an der Havel und an Spree und Dahme im Bezirk Treptow-Köpenick. Daneben gibt es einzelne Biberburgen am Tegeler Fließ und am Teltowkanal. Eine weitere Ausbreitung entlang der innerstädtischen Spree machen die Schifffahrtsschleusen aber sehr schwierig. Ein für Biber unüberwindbares Hindernis stellt die Mühlendammschleuse in Mitte dar, die die Biber in Berlin und Brandenburg in eine Elbe- und eine Oderpopulation teilt. Der BUND fordert, die Schleusen und Wehre für Biber durchgängig zu machen. 

Streng geschützt

Die Rückkehr des Bibers an Spree und Havel ist Folge der strengen Schutzbestimmungen. In der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (kurz FFH-Richtlinie) ist er mit anderen seltenen und besonders schützenswerten Arten in den Anhängen II und IV gelistet. Die EU-Mitgliedstaaten müssen für diese Tiere und Pflanzen besondere Schutzgebiete einrichten und auch außerhalb der Schutzgebiete strenge Vorgaben beachten. So darf sich der Zustand einer Biberpopulation nicht durch fischerei-, forst- oder landwirtschaftliche Nutzungen verschlechtern.

Naturnahe Ufer zulassen

Rund die Hälfte der Uferstrecke in Berlin ist prinzipiell als Lebensraum für Biber und Fischotter geeignet, wiederum die Hälfte davon ist aber in einem sehr naturfernen Zustand. Auch wenn weite Teile der innerstädtischen Gewässer nicht als Revier taugen, brauchen die Biber sie doch als Ausbreitungsweg. Aber nur ein Bruchteil dieser Transitrouten weist Ufer auf, an denen sich die Tiere ausruhen können. Biber müssen in regelmäßigen Abständen rasten, da sie nur ein paar Stunden am Stück schwimmen können. Ihre Ansprüche sind dabei nicht besonders hoch. Sie brauchen lediglich einen Ausstiegsplatz und etwas Deckung am Ufer. Der BUND setzt sich dafür ein, an ausgewählten Stellen der innerstädtischen Gewässer Spundwände und Ufermauer zurückzubauen. Die noch erhaltenen naturnahen Ufer müssen unbedingt vor Bebauung gesichert werden! 

Gefährdung durch Menschen

In nur 15 Jahren wurden auf der Rheniastraße in Haselhorst zehn Biber überfahren, die in ein nahegelegenes Feuchtgebiet unterwegs waren. Das nach den ersten Unfällen verhängte nächtliche Tempolimit hat leider nicht geholfen. Der BUND fordert, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren und nur noch Busse und Anwohnerinnen und Anwohner durchzulassen. In Brandenburg, wo eine niedrige vierstellige Zahl von Bibern lebt, fordern Landnutzerlobbyisten und Lokalpolitikerinnen immer wieder, den vermeintlichen Schädling zu jagen. Das ist aus gutem Grund verboten und würde zudem nicht viel bringen, denn in ein freiwerdendes Revier zieht sogleich ein anderes Tier nach.  

Überschaubarer Schaden, unschätzbarer Nutzen

Tatsächlich verursachen Biber gelegentlich Schäden, indem sie Bäume fällen, Felder überfluten und sich in Gärten selbst bedienen. Sich dagegen zu schützen, ist aber nicht allzu schwierig: Einzelne Bäume können mit Drahtgeflechten und ganze Gärten oder Felder mit Elektrozäunen vor dem Nager geschützt werden. Landwirte, die ihren Mais nicht mit Bibern teilen wollen, müssen lediglich einen kleinen Abstand zum Gewässer einhalten, denn als Wassertiere legen Biber auf dem Land nur ungern längere Strecken zurück. Ungleich größer als die Schäden ist ohnehin der Nutzen der tierischen Baumeister: Mit ihren Dämmen beugen Hochwasser vor und halten Wasser in der Landschaft – im unter Wassermangel leidenden Brandenburg eine unbezahlbare Dienstleistung. Zudem arbeiten sie kostenlos daran, die für die Biodiversität so wichtigen Flussauen wiederherzustellen. 

Biber und Wasserrahmenrichtlinie

Berlin hätte schon längst seine Schleusen und Wehre für Biber durchlässig machen müssen. Nicht in erster Linie um der Biber willen, sondern um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen. Diese Richtlinie verlangt, alle Flüsse und Seen in Europa in einen guten Zustand zu versetzen, was sich nicht allein auf die chemische Wasserqualität, sondern auch auf die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen bezieht. Ein Kriterium für den guten Zustand ist die Fischdurchgängigkeit, wenn also Schleusen und Wehre Fische kein Hindernis für Fische darstellen. Biber würden also auf der einen Seite von einer zügigen Umsetzung der WRRL profitieren; in Berlin müsste die Spree auf ihrer ganzen Länge für Biber passierbar werden. Auf der anderen Seite helfen die Biber mit ihren Umgestaltungen der Gewässer, die WRRL-Ziele zu erreichen – wenn man sie lässt.

Bilder

Intro: Philipp Blank, CC BY-SA 3.0 

Kontakt

Dirk Schäuble

Artenschutzreferent
E-Mail schreiben Tel.: (030) 787900-39

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