Laut einer Nachfrage des BUND Berlin zum Rechtsgutachten im Auftrag der GRÜNEN LIGA Berlin, GRÜNE LIGA Brandenburg - Umweltgruppe Cottbus und Kohleausstieg Berlin ergeben sich durch die Gemeinsame Landesentwicklungsplanung Berlin Brandenburg (LEP) nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten bei neuen Braunkohlenplänen, sondern auch zu bestehenden Braunkohlentagebauen. Kernaussage: Im Prinzip ist es rechtlich möglich über den LEP Anpassungen auch in bestehenden Braunkohlenplänen vorzunehmen.
Das Gutachten ist hier abrufbar.