Organisation und Aufbau des BUND Berlin

v.l.: Mitglieder des Arbeitskreises Streuobstwiese, Dr. Andreas Faensen-Thiebes (Schatzmeister im Bundes- und Landesverband Berlin), Eckart Klaffke (Arbeitskreis-Sprecher), Christine Kühnel (Landesvorsitzende) und Hubert Weiger (Bundesvorsitzender)

Der BUND ist ein föderativ organisierter Verband. In jedem Bundesland engagiert sich ein BUND-Landesverband für den Natur- und Umweltschutz.

Der Bundesverband wie auch die Landesverbände sind jeweils eigenständige Vereine. Ein Mitglied des BUND ist immer sowohl Mitglied im Bundesverband als auch im entsprechenden Landesverband. Neben den „Vollmitgliedern“ kennt der BUND die „Fördermitglieder“, die regelmäßig spenden, aber nicht an der Verbandsdemokratie teilnehmen. Aktuell bilden 15.000 Mitglieder, Förderer und Spender*innen den BUND Berlin als gemeinnützigen, eingetragenen Verein.

Ein politisch unabhängiger und durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannter Verein

Der BUND ist politisch unabhängig und finanziert sich vor allem durch Mitglieds,- Förderbeiträge und Spenden.

Als ein nach dem BNatSchG anerkannter Verein genießt der BUND Sonderrechte. So kann er mit einer Verbandsklage die Verletzung der Rechte der Allgemeinheit geltend machen. Dies wird durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (URG) sichergestellt. Der BUND hat das Recht, gegen bestimmte Entscheidungen rechtlich vorzugehen. Das betrifft zum einen UVP-relevante Vorhaben (Planungen bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist) und IVU-relevante Vorhaben (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen bei großen Industrie- und Infrastrukturprojekten).

Organigramm des BUND für Umwelt und Naturschutz (Landes- und Bundesebene)

Der BUND ist ein Verband der intern von unten nach oben organisiert ist. In der Umsetzung bedeutet dies, dass die Mitglieder einer Verbandsebene jeweils aus ihrer Mitte die Amtsträger*innen und die Vertreter*innen (Delegierten) für die nächsthöhere Ebene wählen. Die Mitglieder- und Delegiertenversammlungen sind öffentlich. Das Organigramm als pdf.

Das Organigramm im Überblick

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BUND-Gruppen Landesverband

In den BUND-Gruppen, die sich den wichtigsten Umweltthemen widmen, tauschen sich ehrenamtlich Aktive fachlich aus, werden die Arbeitsschwerpunkte des Landesverbandes behandelt, brennende Themen erörtert und Projekte vorbereitet. Derzeit sind insgesamt 14 Arbeitskreise, Bezirks- und Projektgruppen aktiv. Hier geht es zu den BUND-Gruppen

Landesgeschäftsstelle Berlin

Die Landesgeschäftsstelle ist für die Bereiche Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Außenkontakte und Projekte zuständig. Zudem stehen sie dem Ehrenamt zur Seite. Sie helfen bei der Organisation von Kampagnen und Aktionen, verwalten die Mitgliedsbeiträge und Spenden, werten die tägliche Berichterstattung in den Medien aus und unterstützen durch eine professionelle Pressearbeit. Hier geht es zur Landesgeschäfsstelle

Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des BUND Berlin, das Parlament, ist die BUND-Mitgliederversammlung (MV), zu der alle Berliner BUND-Mitglieder eingeladen werden und die einmal im Jahr tagt. Hauptaufgaben sind Wahl und Entlastung des Vorstands, die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Revisoren sowie die Verabschiedung des Haushaltsplanes. Zudem beschließt die MV über die Grundlinien der Tätigkeit und über die Organisationsstruktur des Landesverbands.

Die Mitgliederversammlung des BUND-Berlin

  • ist das höchste Gremium des Verbandes
  • besteht aus allen Berliner BUND-Mitgliedern, die der Einladung folgen
  • wählt den Vorstand
  • wählt die Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung
  • verabschiedet den Haushaltsplan
  • legt die Grundlinien der Verbandspolitik und aktuelle Schwerpunkte fest
Landesvorstand

Der Landesvorstand besteht aus einem*r Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister*in, drei Vorstands-Mitgliedern sowie zwei Vertretern*innen der BUNDjugend.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung des BUND gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Der Landesvorstand leitet den Verband und nimmt die laufenden umweltpolitischen Aufgaben wahr. Hier geht es zu den Vorstandsmitgliedern

Der Vorstand des BUND Berlin

  • arbeitet ehrenamtlich
  • leitet den Verband fachlich und organisatorisch
  • nimmt die laufenden umweltpolitischen Aufgaben wahr
  • setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um
Bundesdelegiertenversammlung

Die Bundesdelegiertenversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des BUND. Sie tagt in der Regel einmal im Jahr, beschließt den Haushalt, legt die Schwerpunkte und Grundsatz-Positionen fest und wählt die ehrenamtlichen Verbandsfunktionäre.

Sie setzt sich zusammen aus:

  • den gewählten Mitgliedern des Vorstands (derzeit 6 Personen)
  • dem Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats (3 Personen)
  • dem Vorstand des Verbandsrates (3 Personen)
  • den Vertreter*innen der BUNDjugend (derzeit 4, demnächst erhöht auf 8)
  • den von den Landesverbänden gewählten Delegierten (aktuell 125)

Augaben:

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstands, des Verbandsrates, des Wissenschaftlichen Beirats, der BUNDjugend und der Rechnungsprüfer*in
  • Beschlussfassung über grundlegende Richtlinien und Arbeitsprogramme auf Bundesebene
  • Genehmigung des Haushalts und Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Einrichtung der Arbeitskreise
  • Wahl der Vorstandsmitglieder und Arbeitskreissprecher*innen, Rechnungsprüfer*in und Mitglieder des Schiedsgerichts
  • Bestätigung der Verbandsrats-Mitglieder und stellv. Arbeitskreissprecher*innen
  • Änderung der Satzung
  • Wahl von Ehrenvorsitzenden 
Bundesvorstand

Der Bundesvorstand hat bis zu 10 Mitglieder. Diese Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung des BUND gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Hier geht es zum Bundesvorstand

Aufgaben und Befugnisse:

  • Bestimmung der Richtlinien der Verbandsarbeit und ihrer Umsetzung
  • Vertretung des BUND nach außen
  • Festlegung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung
  • Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Gesamtrats
  • Aufnahme von Mitgliedern
  • Anerkennung von Landesverbänden
  • Beschlussfassung über Ausschlüsse
  • für den BUND zu handeln, soweit die Satzung keine anderweitige Zuständigkeit festlegt
  • über Mitgliedschaften in anderen Organisationen zu beschließen
Wissenschaftlicher Rat

Mehr als 1.000 Fachleute arbeiten in ihrer Freizeit in den 20 Bundesarbeitskreisen des BUND mit. Der Vorsitzende, die Sprecher*innen dieser Arbeitskreise und eine Vertreterin der BUNDjugend bilden den Wissenschaftlichen Beirat des BUND.

Der Beirat entwickelte z.B. die Position des BUND zur Nutzung der Windenergie – eine Diskussion, die besonders kontrovers geführt wurde. Er diskutiert aktuelle Themen wie die Nutzung der Biomasse, er berät Vorstand und Geschäftsführung und arbeitet je nach Bedarf auch als Schlichtungsstelle in Fachfragen.

Außerdem veröffentlicht der Wissenschaftliche Beirat regelmäßig Artikel zu verschiedenen Themen in der "politischen ökologie – der Zeitschrift für Querdenker und Vordenker*innen".

Der Beirat ist also die fachliche Seele des BUND – mit einer einmaligen demokratischen Legitimation durch die Bundesdelegiertenversammlung, die die Sprecher*innen der Arbeitskreise wählt.

Kommission Wissenschaftspolitik

2012 wurde die Kommission Wissenschaftspolitik im Wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, das Wissenschaftssystem kritisch zu analysieren und sich für eine zukunftsfähige Entwicklung einzusetzen. Sie hat eine Querschnittsfunktion über alle Fachgebiete und Arbeitskreise des BUND hinweg.

 

Verbandsrat

Der Verbandsrat ist das Ländergremien des BUND. Es fungiert in erster Linie als Bindeglied zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden. Er besteht aus je ein*e Vertreter*in der BUND Landesverbände, ein*e Vertreter*in der BUNDjugend, der/die Bundesvorsitzende*r sowie beratend die Bundesgeschäftsführung und ein*e Landesgeschäftsführer*in

Aufgaben

  • Bindeglied zwischen Bundesverband und Landesverbänden
  • Schlichtungsstelle zwischen Landesverbänden
  • Stärkung der inneren Struktur des BUND
  • Informationsfluss zwischen Bundesverband und Landesverbänden
  • Anträge zur Delegiertenversammlung vorzubereiten
  • die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch den Vorstand zu überwachen
  • Vorschläge über die Mittelverteilung zwischen Landesverbänden untereinander sowie zwischen Landesverbänden und Bundesverband
  • Ausschlussbeschlüsse
Gesamtrat

Der Gesamtrat ist nach der Bundesdelegiertenversammlung das höchste Gremium des BUND. Er entscheidet z.B. in Fällen besonderer Dringlichkeit über Aufgaben, die sonst der Delegiertenversammlung vorbehalten sind. Der Gesamtrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundesvorstands, des Verbandsrats sowie des Vorstands des Wissenschaftlichen Beirats.

Unser Leitbild des Verbandes finden sie hier:

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