Rund um das Thema Testamente
Der BUND ist als gemeinnütziger und eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUNDstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Wenn Sie überlegen, eine gemeinnützige Organisation wie den BUND Berlin mit einem Vermächtnis zu bedenken, ist das ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, steht Ihnen unser Ansprechpartner Frank Ziegenhorn vom BUND Bundesverband, der Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament begleitet, zur Verfügung. Wir werden zusätzlich von einer externen Fachanwältin für Erbrecht unterstützt.
Wo auch immer Sie also gerade im Prozess der Testamentserstellung stehen, wir sind wir für Sie da. Nutzen Sie unser Angebot, sich kostenlos juristisch bei uns beraten zu lassen. Ob in Telefonaten, per E-Mail, als Video-Anruf oder im persönlichen Gespräch - wir wollen gemeinsam mit Ihnen sicherstellen, dass Ihr Testament das beinhaltet, was Ihnen am Herzen liegt.
Der BUND ist als gemeinnütziger und eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUNDstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Gelder aus Testamenten und Erbschaften unterstützen unsere wichtige Natur- und Umweltarbeit in Berlin. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Arbeit aus Sicht der Finanzplanung.
Umwelt- und Naturschutzarbeit bedeutet oft: Dicke Bretter bohren und langen Atem beweisen. In Berlin steht der BUND für ein breites Spektrum an Themen.
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.
Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND Berlin in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Landesverband Berlin
Crellestr. 35, 10827 Berlin
Vereinsregister: VR 4929 Nz Berlin
Für die BUNDstiftung folgende:
BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
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