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Spendenkonto

BUND Berlin e.V. bei der

Bank für Sozialwirtschaft, Berlin
IBAN: DE55 3702 0500 0003 2888 00
BIC: BFSWDE33BER (Berlin)

Spendenbescheinigung

Der BUND ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, Ihre Spende können Sie daher steuerlich absetzen. Spenden für sog. "steuerbegünstigte Zwecke" (wie z.B. die Gemeinnützigkeit des BUND Berlin e.V.) werden dabei bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt; bei Firmen werden sogar noch weiterreichende steuerlich anerkannte Höchstbeträge gewährt.

Zum Nachweis der Zuwendung beim Finanzamt ist bei Beträgen bis zu 300 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis erforderlich. Diesen stellen wir Ihnen hier zum Download bereit. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen hinzu. Für darüber hinaus gehende Spendenbeträge stellen wir entsprechende Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) aus, die jeweils zu Beginn eines Jahres versendet werden.

Online spenden

Über den Button "Online spenden" gelangen Sie zu einem sicheren Formular unserer Bank (BfS - Bank für Sozialwirtschaft), über das Sie einfach, direkt und sicher eine Onlinespende an den BUND Berlin e.V. ausführen können. Wir bieten dort die Möglichkeit, per Lastschrift (SEPA) oder per Paypal zu spenden.

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Abschließende Hinweise

Spenden am Jahresende (per Lastschriftverfahren): Zum  Zeitpunkt Ihrer Spende sollte noch mindestens ein regulärer Banktag vor Ablauf des aktuellen Jahres liegen, damit für dieses Jahr auch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.

Spenden per Kredikarte: Aktuell bieten wir diese Möglichkeit nicht an.

 

Fragen zu Ihrer Spende und Bescheinigung

Heike Wehner

Buchhaltung / Controlling / Finanzen
E-Mail schreiben Tel.: (030) 78 79 00-20

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