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Noch nicht der große (Ent-)Wurf

31. Juli 2019 | Artenvielfalt, Bäume, BUNDzeit-Artikel, Immer.Grün, Stadtnatur

Der Senat hat eine „Charta für das Berliner Stadtgrün“ vorgelegt. In den entscheidenden Punkten bleibt der Entwurf jedoch unverbindlich.

Wenn Berliner*innen vom Verschwinden grüner Flächen in der Nachbarschaft erzählen, ist das mehr als gefühlte Realität. Zwischen 2011 und 2016 wurden 1.002 Hektar in der Hauptstadt neu versiegelt, somit verschwanden täglich 5.490 Quadratmeter Boden unter Gebäuden, Asphalt oder Beton. Daher ist es erfreulich, dass der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag eine „Charta für das Berliner Stadtgrün“ vereinbart hat und nun deren Entwurf vorlegt.

Auf den ersten Blick enthält die Charta vieles, was der BUND mit seiner Immer. Grün-Kampagne für eine verlässliche Sicherung der grünen Freiflächen in der ganzen Stadt fordert. Aber der Teufel liegt wie so oft im Detail beziehungsweise in dem, was zwischen den Zeilen oder gar nicht im Text steht.

Wo genau soll verbindlich stehen, welche Flächen vor Versiegelung und Bebauung geschützt bleiben? Der Chartaentwurf nennt den Flächennutzungsplan (FNP) und das Landschaftsprogramm (LaPro) als „Flächenkulisse für das Grundgerüst der grünen Infrastruktur“. Soll das heißen, dass alle grünen Freiflächen von heute bleiben dürfen? Nicht unbedingt, denn diese beiden übergeordneten landesweiten Planwerke können jederzeit geändert werden. Außerdem sind sie nicht an jeder Stelle miteinander deckungsgleich. Welcher Plan gilt im Konfliktfall? Wenn ein künftiger Senat ein Baugebiet auf einer grünen Freifläche entwickeln möchte und dazu FNP und LaPro ändert, hat das betroffene Gebiet keinerlei Schutzstatus. Damit die Charta einen zuverlässigen Schutz entwickeln kann, müssen die planerischen Schwachstellen in der Flächenkulisse ermittelt und zugunsten der grünen Infrastraktur beseitigt werden.

Soll in Berlin künftig flächensparend gebaut werden? Dazu trifft die Charta keine Aussage, obwohl das Abgeordnetenhaus schon 2006 beschlossen hat, dass sich bis spätestens 2030 Ver- und Entsiegelung des Bodens ausgleichen müssen. Konsequenterweise wären flächenfressende Einfamilienhäuser nicht mehr genehmigungsfähig.

Unklar ist auch, wie das Stadtgrün aussehen soll, das die Charta sichern will. Völlig zu Recht betont der Entwurf, wie wichtig die grünen Flächen für Erholung und Freizeit sind. Dabei fehlt aber die Festlegung, dass gewisse Teile des Stadtgrüns als naturnaher, nicht gärtnerisch gestalteter Lebensraum für Flora und Fauna erhalten werden soll, was angesichts der stärkeren Grünanlagennutzung in der wachsenden Stadt keine Selbstverständlichkeit ist. Der BUND bleibt im weiteren Prozess bis zur Verabschiedung der Charta aktiv, um die entscheidenden Punkte zu korrigieren.

www.BUND-Berlin.de/immergruen

Dieser Artikel erschien in den BUNDzeit 2019/03.

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