Scheinlösung Quotenjagd

03. November 2025 | BUNDzeit-Artikel, Artenvielfalt

Die Brandenburger Landwirtschaftsministerin will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, um seine Akzeptanz zu stärken. Besser wäre, mehr Geld in den Herdenschutz zu stecken.

Wolf vor wolfssicherem Zaun im Wildpark Schorfheide. Foto: Sebastian Petrich

„Wolf frisst Frischling“ oder „Jäger entdeckt Rehkadaver mit Wolfsspuren“: Solche Meldungen schaffen es selten in die Medien. Allerdings beschreiben sie den Alltag in den Wäldern recht gut: Zu 95 Prozent besteht die Beute von Wölfen in Deutschland aus Rehwild, gefolgt von Schwarz- und Rotwild. Die bundesweit etwas mehr als 4.000 Nutztiere, die 2024 von Wölfen getötet oder verletzt wurden, machen nur einen kleinen Teil der Wolfsnahrung aus. In Brandenburg, dem wolfreichsten Bundesland, kam es 2024 zu 279 Angriffen, die 1.047 Tiere trafen. Diese Vorfälle erreichen sehr häufig die Öffentlichkeit. Und bewegen sie. 

Die SPD-BSW-Koalition in Potsdam nimmt seit ihrem Amtsantritt auf diese Stimmung Rücksicht, sie hat ein „Bestandsmanagement“ nicht nur für Biber, sondern auch für Wölfe im Koalitionsvertrag vereinbart. Sofern mit Bestandsmanagement gemeint ist, durch Tiertötungen die Population zu verringern, ist völlig unklar, wie das in Einklang mit europäischem und deutschem Recht geschehen soll. Der Wolf ist zwar keine streng geschützte Art mehr, aber immer noch eine geschützte. Man darf ihn nicht einfach „entnehmen“. Da wirkt die Ankündigung von Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD), den Wolf bis zum Jahresende ins Jagdrecht aufzunehmen, wie hilfloser Aktionismus. 
Wäre der Wolf eine laut Brandenburger Jagdgesetz jagbare Art, müsste für ihn eine ganzjährige Schonzeit gelten, schließlich erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz die Tötung von Wölfen nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn Wölfe Nutztiere trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde reißen. In diesen Fällen darf im Umkreis von 1.000 Metern um den Rissort drei Wochen nach dem Vorfall auf Wölfe geschossen werden. 

Eine Quotenjagd, von Ministerin Mittelstädt ins Spiel gebracht, ist dagegen mit Bundesrecht unvereinbar, weil sie die Population verringert. Sie birgt das Risiko, dass der Wolf in Deutschland wieder ausstirbt. Und selbst wenn es erlaubt wäre: Eine bestimmte Zahl von Wölfen zu töten, ist überhaupt keine Garantie dafür, dass Wolfsrisse ausbleiben. Unter Umständen bewirkt die pauschale Reduzierung des Bestands sogar das Gegenteil. Zerfällt ein im Verband jagendes Rudel, so könnten Einzeltiere sich auf leichter zu erlegende Beute zu konzentrieren, nämlich ungenügend geschützte Nutztiere. 

Davon gibt es immer noch zu viele, wie die Brandenburger Risszahlen 2024 zeigen: In 83 Prozent aller Fälle gab es keinen oder nur geringen Herdenschutz, nur in 12 Prozent der Fälle überwand ein Wolf einen guten Schutz. Will die Landesregierung wirklich die Nutztiere vor Wölfen schützen, dann muss sie Prävention und Entschädigungen verbessern. Von den rund 300 Millionen Euro Agrarförderung in Brandenburg gehen jährlich gerade einmal zwei Millionen Euro in den Herdenschutz und nur 200.000 Euro in Schadensausgleich für Nutztierhalter* innen. Fast so wichtig wie genügend Haushaltsmittel ist freilich die schnelle und unbürokratische Abwicklung der Zahlungen. Akzeptanz für den Wolf zu schaffen, bedeutet also auch, die Verwaltung gut auszustatten und zu organisieren.

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