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BUND Berlin: Gesetzentwurf Regierungsfraktionen respektiert grundsätzliches Verbot für feste Bauten auf dem Tempelhofer Feld

20. Januar 2016 | Migration, Stadtentwicklung

Info 4/ Berlin, 20. Januar 2016: Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) hält eine optionale und befristete Nutzung der versiegelten Flächen auf dem Tempelhofer Feld südlich und östlich des Vorfeldes des ehemaligen Flughafens für mobile Bauten für Integrations- und Begegnungsprojekte sowie für Unterkünfte grundsätzlich für akzeptabel. Mit dem heute von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsentwurf zum Gesetz für den Erhalt des Tempelhofer Feldes werde klargestellt, dass maximal für drei Jahre eine befristete Erlaubnis für mobile Bauten auf den konkret benannten Flächen erteilt werden dürfe. Bereits jetzt sei nach dem Gesetz auf den betroffenen Flächen für Veranstaltungen das Aufstellen von Zelten oder Traglufthallen für einen kurzen Zeitraum möglich. Eine darüber hinausgehende Bebauung mit festen Gebäuden sei nach dem Gesetzentwurf der Koalition ausgeschlossen, das grundsätzliche Bauverbot des Volksgesetzes für das Tempelhofer Feld werde damit weiterhin respektiert. Die vom Senat in seinem Gesetzentwurf vom November vorgesehene Nutzung von Wiesenflächen an der Oderstraße und am Tempelhofer Damm hatte der BUND Berlin strikt abgelehnt, da diese Flächen zu den beliebtesten Grünflächen Berlins gehören und mit einem hohen Erschließungsaufwand für Logistik sowie Ver- und Entsorgung verbunden gewesen wären.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Mit dem neuen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird entsprechend unseres Vorschlags die potenzielle und zeitlich befristete Nutzung des Tempelhofer Feldes für mobile Unterkünfte und für mobile Bauten für Integrations- und Begegnungsprojekte auf die versiegelten Flächen unmittelbar neben dem betonierten Vorfeld konzentriert. Eine Bebauung mit festen Gebäuden oder ein Einstieg in eine Randbebauung ist mit dieser Änderung des Volksgesetzes nicht möglich, solche Planungen würden auch auf entschiedenen Widerstand des BUND stoßen.“

Zentrales Ziel der weiteren Entwicklung der Notunterkunft am Flughafen Tempelhof müsse es sein, endlich die unwürdigen Zustände bei der Unterbringung in den Hangars zu beenden und die Potenziale des Tempelhofer Feldes für Integration und Begegnung zu nutzen. Damit Tempelhof kein Symbol des Scheiterns der Berliner Flüchtlingspolitik werde, müsse die Verweildauer im Flughafenbereich möglichst kurz bleiben und die Zahl der Menschen vor Ort möglichst gering gehalten werden. Dazu sei es aber erforderlich, berlinweit konsequent geeigneten Wohnraum sicherzustellen, ohne dafür zentrale stadtentwicklungspolitische Ziele wie den Schutz der Natur oder von wertvollen Frei- und Grünflächen zu gefährden.


Tilmann Heuser: „Als temporäre Notunterkunft ist der Flughafen Tempelhof nur dann akzeptabel, wenn er ein Ort des guten Ankommens für Zufluchtsuchende, aber auch des schnellen Weiterkommens in dezentral über die Stadt verteilte Unterkünfte an integrierten Standorte wird. Klar ist: um lediglich mehr Menschen im und am Flughafengebäude unterzubringen, ist schon wegen der Größe des Vorfeldes, der Raumpotenziale im Gebäude und der „landseitigen“ Flächen eine Änderung des Gesetzes nicht zwingend notwendig. Sinnvoll ist die befristete Erlaubnis der Nutzung der im Geltungsbereich des Gesetzes liegenden Flächen dann, wenn durch die Erweiterung der Vorfeldflächen die Unterbringungssituation im Gebäude räumlich entzerrt oder geeignete Integrationsprojekte verortet werden können.

Ob auf den Flächen neben dem Vorfeld zum Beispiel Zirkuszelte für die von zahlreichen Berlinerinnen und Berlinern unterstützten Integrations-, Begegnungs- und Bildungsprojekte oder mobile Unterkünfte für einen befristeten Zeitraum aufgestellt werden, müsse bei der weiteren Konzeptentwicklung für den Standort Flughafen Tempelhof geklärt werden. Schon alleine um durch das mit dem Gesetzesänderungsvorschlag des Senates verloren gegangene Vertrauen vieler Berlinerinnen und Berliner in die Respektierung des Ergebnisses des Volksentscheides wiederzugewinnen, müsse die Konzeptentwicklung transparent und in einem offenen Dialog erfolgen. Ebenso sei es notwendig, dass Engagement vieler Berlinerinnen und Berliner für Integration und Begegnungsprojekte auf dem Feld zu unterstützen, damit das Tempelhofer Feld  tatsächlich ein Ort der Willkommenskultur werden könne  – für alle Zufluchtsuchenden und Berlinerinnen und Berliner.


Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze         fon: (030) 78 79 00-12
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer    fon: 0177-78 79 013

 

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