BUND Landesverband Berlin
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Berlin

BUND Berlin: MUF-Standort in Grünanlage am Dahlemer Weg nicht genehmigungsfähig

13. Mai 2019 | Artenvielfalt, Bäume, Flächenschutz, Stadtnatur, Stadtentwicklung, Immer.Grün

– zügige Suche nach alternativen Standorten notwendig!

Info 14, Berlin, 13. Oktober 2019: Der geplante Bau von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUFs) in der gewidmeten Grünanlage am Dahlemer Weg in Steglitz-Zehlendorf verstößt nach einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Berliner Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) gegen Umwelt- und Planungsrecht.

Die im April vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf verfügte Entwidmung des Nordteils der ökologisch und stadtklimatisch wertvollen Grünanlage sei bereits deshalb rechtswidrig, weil die erforderliche Abwägung mit den betroffenen Belangen des Naturschutzes und der Erholung nicht erfolgt sei.

Zudem sei die Bebauung des naturnahen Waldbiotops planungsrechtlich nicht zulässig, da der Flächennutzungsplan als übergeordnete gesamtstädtische Planung die Grünfläche absichere. Daher dürfe im Übrigen auch nach dem Landeswaldgesetz der Wald nicht gerodet werden.
Außerdem seien sowohl ökologisch als auch hinsichtlich ihrer städtebaulichen Integration besser geeignete Standorte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vorhanden.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Seit über einem Jahr planen Senat und Bezirk den Bau von Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge am Dahlemer Weg. Die beteiligten Verwaltungen sind sich bisher weder einig, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage dies erfolgen soll, noch haben sie bisher konsequent geprüft, ob das Bauvorhaben am Ende überhaupt genehmigt werden kann. Dabei ist die Rechtslage vergleichsweise eindeutig: Eine Bebauung dieser Grünanlage ist rechtlich nicht zulässig. Wir erwarten von Senat und Bezirk daher, dass sie innerhalb der nächsten zwei Wochen unserem Widerspruch stattgeben und die Planung am Dahlemer Weg aufgeben. Für weiterhin dringend benötigte Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber müssen zügig geeignete Standorte in Angriff genommen werden. Dabei ist auch eine Aufteilung der Unterkünfte auf mehrere Standorte zu überprüfen, ebenso eine Mischung mit Wohnraum für Studierende und andere Bevölkerungsgruppen. Zudem sind beim Bauvorhaben ökologische Standards zu beachten, u.a. bei der Wahl des Baumaterials.“

Der Umweltverband wies ferner darauf hin, dass die Sicherung der Grünfläche 1984 vom Berliner Abgeordnetenhaus und vom Berliner Senat beschlossen wurde. Diesen Beschlüssen vorausgegangen war die Planung einer Sammelunterkunft für Asylbewerber auf dieser Fläche Anfang der 1980er, die jedoch bereits damals aufgrund des hohen ökologischen Wertes der Fläche vom damaligen Umweltsenator abgelehnt wurde.

Widerspruch des BUND

 

Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze    fon: (030) 78 79 00-12
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer mobil: 0177 78 79 013

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb