Info 23 / Berlin, 29. August 2017: Der dauerhafte Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach Inbetriebnahme des BER ist nach einer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) bei Rechtsanwalt Karsten Sommer in Auftrag gegebenen rechtlichen Stellungnahme planungsrechtlich nicht durchsetzbar. Die für den Weiterbetrieb des innerstädtischen Flughafens auch nach Ansicht der Tegel-Befürworter notwendige Änderung des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg erfordere eine umfassende raumordnerische Abwägung. Das den Raumordnungsplänen der Planungsregion Berlin-Brandenburg zugrunde liegende Single-Airport-Konzept müsste geändert werden.
Karsten Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Die Vermeidung von Lärmbetroffenheiten war bei der Aufstellung insbesondere des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortsicherung (LEP FS) Abwägungsgesichtspunkt von herausgehobener Bedeutung. Er kann nach der von den Gerichten nachvollzogenen und gebilligten hohen Gewichtung des Lärmschutzes in der raumordnerischen Abwägung und der deutlichen Überlegenheit des Single-Airport-Konzepts beim Lärmschutz gegenüber einer Offenhaltung von Tegel zusätzlich zum BER in der raumordnerischen Abwägung kaum überwunden werden.“
Der BUND Berlin sieht sich durch die vertiefte juristische Prüfung in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt, dass ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel selbst bei einem Erfolg des Volksbegehrens planungsrechtlich keine Chance hätte.
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND: „Den Tegel-Befürwortern scheint offenbar nicht ganz klar zu sein, dass es rechtlich keinen alles überragenden Vorrang der Interessen des Flugverkehrs gegenüber den Interessen der Anwohner, der Umwelt, des Klimas und der Stadtentwicklung gibt. Schon der stadtnahe Standort Schönefeld wurde vom Bundesverwaltungsgericht nur deshalb akzeptiert, weil mit der Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof eine deutlich höhere Zahl von Lärmbetroffenen entlastet als mit dem BER neu belastet werden. In der planungsrechtlichen Abwägung aller Belange hat daher Tegel keine Chance gegen einen Ausbau der Kapazitäten in Schönefeld oder die Nutzung von Flugplätzen wie Neuhardenberg oder Eberswalde-Finow für Low-Cost-Carrier wie Ryanair und Easyjet.“
Zugleich forderte der Umweltverband dazu auf, endlich auch über die Konsequenzen eines ungehemmten Luftverkehrswachstums für Klima, Umwelt und die Anwohner am BER zu diskutieren. Statt dem vermeintlichen Bedarf des Luftverkehrs hinterherzubauen, müsse die Politik endlich die indirekten Subventionen wie Befreiung von der Mehrwertsteuer und der Kerosinsteuer abbauen sowie gezielt die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn vorantreiben.
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND: „Mit unserer laufenden Kampagne „DANKE für Ihr NEIN zu TXL“ setzen wir darauf, dass die Berlinerinnen und Berliner solidarisch mit den Anwohnern*innen in der Ein- und Abflugschneise sind und gegen den Weiterbetrieb von Tegel stimmen. Eine Ablehnung ist auch ein starkes Signal dafür, dass die Interessen des Luftverkehrs nicht einseitig über die der Menschen, des Klimas und der Umwelt gestellt werden dürfen – nicht nur in der Ein- und Abflugschneise von Tegel, sondern auch in der des BER..“
Die ausführliche rechtliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Karsten Sommer sowie Infos zur BUND-Kampagne „DANKE für Ihr NEIN zu TXL“ finden Sie unter www.bund-berlin.de/Tegel.
Terminhinweis: Der BUND Berlin veranstaltet mit Unterstützung der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke, Bündnis´90/Die Grünen und FDP eine Diskussionsveranstaltung zu den rechtlichen Möglichkeiten eines Weiterbetriebs von Tegel. Diskussionsteilnehmer*innen sind von FDP, CDU, BUND und Berliner Senat benannte Rechtsexperten*innen. Die öffentliche Diskussion findet am 8.9.2017, 11 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin statt.
Rechtl. Gutachten RA Karsten Sommer
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