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BUND: Salz-Streuen ist in Berlin für Privatpersonen verboten

11. Dezember 2017 | Bäume, Stadtnatur

Berliner Handel vertreibt trotzdem tier- und pflanzenschädliche Tausalze

Info 30 / Berlin,  17. Dezember 2017: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) weist eindringlich darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz durch Privatleute in Berlin verboten ist. Die salzhaltigen „scharfen“ Taumittel schädigen Bäume, Böden, Gewässer und Tierpfoten. Daher darf in Berlin Streusalz privat nur mit Sondergenehmigung, z.B. an Krankenhauszufahrten, eingesetzt werden. Trotzdem bietet der Einzelhandel ab Winterbeginn weiterhin Tausalz an. Nicht verwunderlich, wenn es dann von Grundstücksbesitzern auch eingesetzt wird, auch auf den öffentlichen Gehwegen vor ihrem Haus.

„Neben den Baumschäden führt das Streusalz auf den Gehwegen bei Hunden und anderen Haustieren zu Entzündungen an Pfoten und Augen, greift Kleidung und Bauwerke (Beton) an. Und das ist völlig überflüssig, weil es inzwischen umweltfreundlichere Alternativen gibt. „Streumittel, die das bekannte Umwelt-Qualitätssiegel „Der Blaue Engel“ tragen, schaden weder Bäumen, Haustieren noch den Gebäudesockeln“, so Herbert Lohner vom BUND, „diese sind salzfrei – übrigens ebenso wie altbewährte Mittel wie Schneeschippe und Eisharke“.

Der BUND fordert den Berliner Handel auf, alle Tausalzbestände aus dem Sortiment zu nehmen und durch umweltfreundliche Produkte mit dem „Blauen Engel“ zu ersetzen. Die Märkte könnten so auch aktiv mit ihrem Einsatz für umweltfreundliche Produkte werben. Die Berliner Verwaltungen müssen auf das Verbot hinweisen und es bei Hausbesitzern, Facility Management und Verwaltungen durchsetzen.

„Nicht nur das Verbraucherverhalten muss sich ändern, auch das Land Berlin muss das Verbot wirkungsvoller umsetzen. Immerhin können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. „Mehr Bewusstsein und Engagement würde der Berliner Baumbestand danken“, so Herbert Lohner. „Das Argument des Handels, Salz für Käufer aus Umlandgemeinden ohne Verbot vorrätig zu halten, ist ein Scheinargument: Auch ohne Verbot ist die Wirkung in Brandenburg die gleiche wie in Berlin“.  


Weitere Infos unter:
www.BUND-wiki.de
www.blauer-engel.de/de/s/Streusalz


Für Rückfragen:
Herbert Lohner, Referent für Naturschutz, fon: 030) 78 79 00-24
                        Mobil: 0177 - 78 79 00 4
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze    fon: (030) 78 79 00-12  

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