Gemeinsames Positionspapier „Wald“ von Waldinitiative Berlin, NABU Berlin, Deutsche Umwelthilfe und BUND Berlin

27. Oktober 2026 | Bäume, Artenvielfalt, Klimaschutz, Naturerleben, Stadtnatur

Inhalt

Mit den „Waldentwicklungsgrundsätzen 2065“ legen die Berliner Forsten einen neuen Rahmen für die Behandlung des Berliner Waldes vor. Wir begrüßen die Anstrengungen der Berliner Forsten, nach Anordnung des Moratoriums durch die Senatsverwaltung für Umwelt, die bisherige Waldbehandlung zu hinterfragen und ein zeitgemäßes Konzept für den nachhaltigen Umgang mit dem Wald in Zeiten multipler ökologischer Krisen auszuarbeiten.


Wir freuen uns, dass die Berliner Forsten die deutliche Kritik von Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur Kenntnis genommen haben und können den Versuch erkennen, mit den „Waldentwicklungsgrundsätzen“ auf diese Kritik zu antworten. Wiewohl sich eine Kurskorrektur in der Waldbehandlung, eine erhöhte Sensibilität für den Klimawandel und eine Anpassung waldbaulicher Vorgehensweisen wahrnehmen lässt, so wird versäumt, die natürliche Dynamik eines sich selbst optimierenden Ökosystems in den Vordergrund zu stellen, wie im März 2024 durch die Senatsverwaltung angeordnet. Stattdessen erfordert das Konzept einen konstanten Eingriff in den Wald, um die „Verfehlung“ der von außen angelegten Wachstumsziele durch den Wald zu korrigieren. Im Namen der „Heterogenität“, wird gefordert, das ohnehin lichte Kronendach weiter zu öffnen. Das bedroht den Erhalt des kühl-feuchten Waldinnenklimas. Weiterhin rufen die Berliner Forsten in den „Waldentwicklungsgrundsätzen“ zu erhöhter Eingriffsfrequenz in die „umzubauenden“ Bestände auf, ohne die Datengrundlage erhoben und ausgewertet zu haben, auf deren Basis diese Flächen erst zu definieren wären und die richtige Methodik erarbeitet werden kann. Damit bleiben die „Waldentwicklungsgrundsätze 2065“ in ihrer aktuellen Form deutlich hinter den Mindestanforderungen an ein ökosystembasiertes und nachhaltiges Konzept zurück.

Wir fordern:

  1. Die Natürliche Walddynamik in den Vordergrund stellen – keine pauschalen Wachstumsregeln („Indikatoren“) für den Wald festsetzen.
  2. Kein Einschlag mehr in Laub- und Mischwäldern.
  3. Erhalt eines möglichst geschlossenen Kronendaches.
  4. Obergrenze für den jährlichen Einschlag in den Berliner Wäldern.
  5. Totholz, Wegesicherungsholz, Sturmwürfe, Windbrüche, Kalamitätsholz und anderes außerhalb von Einschlägen anfallendes Holz verbleibt vollständig im Wald.
  6. Keine maschinelle Befahrung von Laub- und Mischwäldern.
  7. Keine neuen Rückegassen und Rückbau der breiten alten Erntetrassen im Wald.
  8. Keine Neuauflage eines Waldumbau- oder Waldpflegeprogrammes, bevor nicht die dafür notwendigen Daten erhoben und ausgewertet sind (satellitengestütztes Monitoring, Referenzflächen, aktuelles Vorkommen reiner Kiefernwälder, potenzielle natürliche Vegetation).
  9. Den Anteil der Naturwaldentwicklungsflächen erhöhen.
  10. Konsequente Implementierung der Wiederherstellungsverordnung der Europäischen Union in die Waldbehandlung.
  11. Sofortige Beantragung der vom Bund aufgelegten Förderprogramme Klimawildnis und Wildnisfonds für Berlin zur Prüfung durch ZUG und Verwendung der damit freiwerdenden Mittel im Sinne des Natur- und Umweltschutzes in Berlin.

Stand: 15. Oktober 2026

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