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Petitionen

01. Februar 2016 | Gesellschaft

Bild von Karen Arnold auf Pixabay

49 Millionen Mal findet die Suchmaschine Ecosia den Begriff "Onlinepetition" im Internet. Petitionen für oder gegen etwas sind allgegenwärtig. Doch was bringen sie wirklich?

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 allen Bürgerinnen und Bürgern, sich mit einem Anliegen an „die zuständigen Stellen“ und vor allem an den Bundestag zu wenden, ohne dafür Nachteile fürchten zu müssen. Auch auf Landesebene gibt es das Petitionswesen. Thema der Petitionen sind häufig behördliche Entscheidungen, die formal richtig sind, aber in der Sache unangemessen erscheinen. Seit 2005 können Petitionen an den Bundestag online eingereicht werden. Veröffentlicht werden nur Petitionen ohne persönliche Bezüge. Unter der Voraussetzung, dass ein Thema von allgemeinem Interesse ist, gibt es die Möglichkeit, eine öffentliche Petition einzureichen, die von Dritten mitunterzeichnet werden kann . Um eine öffentliche Petition online mitzuzeichnen, registriert man sich beim E-Petitionsportal des Bundestags mit Name und Adresse. Finden sich innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer für eine öffentliche Petition, berät der Petitionsausschuss in der Regel öffentlich und hört den Petetenten persönlich an.

Seit einigen Jahren boomen Petitionen auch auf nicht-staatlichen Plattformen. Genaugenommen handelt es sich bei ihnen nicht um Petitionen, sondern um Appelle und Forderungen, die sich nicht zwingend an staatliche Institutionen richten und niemand entgegenzunehmen verpflichtet ist. Das heißt aber nicht, dass sie wirkungslos sind. Als Teil einer durchdachten Kampagne können diese „unechten“ Petitionen helfen, Aufmerksamkeit für ein Thema zu erzeugen. Auch der BUND hat sich schon erfolgreich dieses Mittels bedient. Wenn Sie ein Anliegen auf einer dieser Plattformen unterstützen möchten, empfehlen wir, seine Initiatoren genau anzusehen und bei der Wahl der Kampagnenplattform auch das Thema Datenschutz zu beachten. epetitionen.bundestag.de

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