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Berlin braucht keine weitere Anlage zur Verbrennung von Abfällen:

19. März 2024

Auch geplante „Bioenergieanlage“ der BSR an der Gradestraße ist unnötig

  • Entsorgung bis 2030 gesichert
  • Planung und Bau von BSR-„Bioenergieanlage“ zur Verbrennung von Altholz, Sperrmüll oder anderen Abfällen widerspricht Abfallwirtschaftsplan und Berliner Zero Waste-Strategie
  • Verbände fordern den sofortigen Bau einer weiteren klimaschonenden Vergärungsanlage für Berliner Bioabfälle
  • Müllvermeidung muss weiter gestärkt werden

Berlin braucht keine weitere Verbrennungsanlage für Abfälle, auch nicht für Sperrmüll oder Altholz. In der diesen Dienstag abgegebenen gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans (AWP) teilen BUND, BLN, bfub e.V., INKOTA und Zero Waste e.V. die grundlegenden Festlegungen zur Entsorgungssicherheit. Mit dem Plan wird deutlich, dass der Bau weiterer Anlagen zur Verbrennung von Abfällen in Berlin und Brandenburg weder nötig noch sinnvoll ist.

„In dem Plan für die Berliner Abfälle bis 2030 geht die Verwaltung entsprechend den Zero Waste-Zielen des Landes Berlin trotz weiter und stärker steigender Bevölkerungszahl völlig zurecht von sinkenden Restabfallmengen zur Verbrennung aus. Damit ist klar: Der Bau weiterer Anlagen zur Verbrennung von Abfällen ist unnötig. Er steht im krassen Widerspruch zur bereits im Abfallwirtschaftskonzept (AWK) definierten und nun durch den AWP bestätigten Zero Waste-Strategie. Dies gilt auch für die Pläne der BSR am Standort Gradestraße, eine Anlage zur Verbrennung von Sperrmüll, Altholz und/oder anderen Stoffströmen zu errichten“, so Tobias Quast, Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik beim BUND.

BUND, BLN, bfub e.V., INKOTA und Zero Waste e.V. unterstützen diesen Ansatz des AWP und fordern insbesondere den sofortigen Bau einer weiteren Biogasanlage sowie die Modernisierung der Kompostanlagen zur emissionsarmen und klimaschonenden Verwertung aller getrennt gesammelten Berliner Bioabfälle aus den Haushalten. Die Kapazitäten für eine hochwertige und emissionsarme energetische und stoffliche Verwertung aller Berliner Bioabfälle sind schon jetzt nicht ausreichend.

Der AWP unterstreicht mit der klaren Aussage zu sinkenden Restabfallmengen auch die Wichtigkeit der im AWK formulierten Maßnahmen und Ziele und erinnert damit Politik und Abfallwirtschaft erneut an die Notwendigkeit eines konsequenten und zeitgerechten Vollzugs. 

Zentral dabei sind die Erstellung eines Zero Waste-Abfallberatungskonzepts unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie die Umsetzung der laut AWK vorgesehenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung

BUND, BLN, bfub e.V., INKOTA und Zero Waste e.V. weisen zudem darauf hin, dass das Vermeidungsprinzip auch im Bereich von (Ab)wasser und Klärschwamm Vorrang haben muss: laut Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss die Wasserverschmutzung durch Einleitungen von prioritären gefährlichen Stoffen, zu denen auch Quecksilber zählt, schrittweise beendet bzw. eingestellt werden.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum AWP möchten die genannten Organisationen durch eine Reihe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einer weiteren Verbesserung des vorliegenden Entwurfs beitragen. Dazu haben sie Anmerkungen und Forderungen zu folgenden Punkten erarbeitet: 1) Abfallmengen und Entsorgungssicherheit, 2) Bioabfallverwertung, 3) Umsetzung der Zero Waste-Strategie, 4) Klärschlamm

 

Download Stellungnahme 19.3.2024

 

Ansprechpersonen für Rückfragen:

  • für Fragen des Natur-/Gewässerschutzes:

Julia Hoffmann (BLN) – Tel. 030 26550864,  bln(at)bln-berlin.de

  • für Fragen der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes:

Tobias Quast-Malur (BUND Berlin) – Tel. 030 78 79 00 55, quast-malur(at)bund-berlin.de

Gudrun Pinn (bfub e.V.) – Tel. 0163 357 16 68, pinn(at)umweltberatung-info.de

Julius Neu (INKOTA-netzwerk e.V.) – 030 420 82 02 59, neu@inkota.de

Doris Knickmeyer (Zero Waste e.V.) – doris.knickmeyer@zerowasteverein.de


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