Foto: SenStadt (DL-DE->Zero-2.0)
Berlin, 21. Januar 2026: Der BUND Berlin kritisiert die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichten Unterlagen zum geplanten Rückbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee als unzureichend. Strahlenschutz und Freisetzungen von Radioaktivität sind nicht ausreichend belegt, das Konzept für die radioaktiven Abfälle und deren Lagerung ist unklar. Zudem sind Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft worden. Basis dieser Einschätzung ist ein vom BUND Berlin in Auftrag gegebenes Fachgutachten der Atomexpertin Oda Becker.
Noch bis 28. Januar 2026 besteht die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zum Rückbauverfahren des Forschungsreaktors Wannsee des Helmholtz-Zentrums Berlin zu beteiligen. Der BUND Berlin hat nun ein Online-Tool entwickelt, das in wenigen Schritten dabei unterstützt, eine Stellungnahme zu erstellen, halbautomatisch auszufüllen und als PDF herunterzuladen. Zu finden unter diesem Link.
Dazu erklärt Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin:
„Für den BUND Berlin ist klar: Beim Rückbau des Wannseereaktors muss strikt am Minimierungsgebot des Strahlenschutzes festgehalten werden. Dieses Gebot verpflichtet dazu, jede vermeidbare Strahlenbelastung zu unterlassen und unvermeidbare Dosen technisch und organisatorisch so niedrig wie irgendwie möglich zu halten. Denn jede radioaktive Strahlung birgt Risiken und schädigt Menschen und Umwelt.
Die Abschaltung des BER II war ein wichtiger Schritt. Jetzt darf der Rückbau keine neuen, vermeidbaren Risiken produzieren. Wir wollen keinen Verzögerungskurs, sondern einen Rückbau, der wirklich an Transparenz ausgerichtet ist. Doch die Unterlagen lassen offen, ob beim Strahlenschutz, bei den Abfällen und bei den Alternativen zum jetzigen Rückbaukonzept wirklich alles getan wird, um Risiken so weit wie möglich zu vermeiden.
Unser Ziel bleibt eine sichere, strahlungsfreie ‚Grüne Wiese‘ in Wannsee. Das Fachgutachten von Oda Becker zeigt sehr konkret, wo die Unterlagen nachgebessert werden müssen.“
Nach dem Minimierungsgebot müssen Gefahren für die Bevölkerung und die Natur auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das neue Gutachten stellt jedoch fest, dass die eingereichten Unterlagen diesen Anspruch nicht erfüllen. Da wichtige Informationen fehlen, lässt sich derzeit nicht beweisen, dass die Sicherheitsvorkehrungen tatsächlich ausreichen.
Drei zentrale Kritikpunkte des Fachgutachtens von Oda Becker:
- Strahlenschutz und Freisetzungen unzureichend belegt: Es bleibt offen, ob die Mess- und Warneinrichtungen zu Beginn des Rückbaus tatsächlich dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und ob die radioaktive Belastung der Anlagenteile so erfasst ist, dass eine wirksame Minimierung der Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung überprüfbar wäre.
- Unklares Konzept für radioaktive Abfälle und Lagerung: Es gibt zwar Mengenangaben zu radioaktiven Reststoffen und Abfällen, aber kaum Angaben zu den damit einhergehenden Unsicherheiten – damit bleibt offen, ob später mehr Abfall lagert oder „freigegeben“ wird als heute dargestellt. Die vorgesehene Abklinglagerung mit anschließender Freigabe in den allgemeinen Stoffkreislauf (sprich: Recycling und Deponierung in Berlin und Umland) widerspricht aus Sicht des BUND Berlin dem Grundsatz, jede vermeidbare zusätzliche Strahlenbelastung zu vermeiden. Die sehr toxischen und hochaktiven Beryllium-Abfälle werden im UVP-Bericht kaum behandelt, obwohl ihre Entsorgung technisch und rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist.
- Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft: Der vom HZB favorisierte sofortige Rückbau wird nicht systematisch mit Alternativen verglichen, etwa einem Teileinschluss stark belasteter Anlagenteile, der zu geringeren Freisetzungen führen könnte. Störfälle und Transportrisiken werden in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nur knapp beschrieben, eine Alternativenprüfung unterschiedlicher Rückbauverfahren (was setzt mehr oder längere Zeit Radioaktivität frei?) muss sorgfältiger erfolgen.
BUND Berlin fordert Nachbesserungen und verweist auf Fachgutachten
Der BUND Berlin fordert, dass die Senatsverwaltung die UVP- und Genehmigungsunterlagen nachschärfen lässt, bevor eine Rückbaugenehmigung erteilt wird. Aus Sicht des BUND braucht es:
- konkrete und überprüfbare Nachweise dafür, dass das Minimierungsgebot im Strahlenschutz eingehalten wird,
- ein transparentes und belastbares Abfall- und Lagerkonzept,
- eine systematische Alternativenprüfung der Rückbaustrategien und
- eine offene, nachvollziehbare Darstellung der Störfall- und Transportrisiken.
Details zu allen Einwendungen und technischen Bewertungen finden sich in der hier verlinkten Stellungnahme inklusive Fachgutachten von Oda Becker, die der BUND Berlin im laufenden Genehmigungsverfahren als Einwendung einbringt.
Zum Reaktor und seiner Geschichte
Der Atomreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialen und Energie ist 1973 errichtet und 2019 endgültig stillgelegt worden. Die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Reaktors ist bereits im April 2017 beantragt worden. Die Stilllegung des BER II erfolgt im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das dem Planfeststellungsverfahren nachgelagert ist und ähnliche Beteiligungsrechte vorsieht.
Das Misstrauen gegenüber dem Helmholtz-Zentrum Berlin hat leider Geschichte. Die Vertrauenskrise und die anhaltende Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber dem Betreiber und den Aufsichtsbehörden wurde schon früh durch massive Sicherheitsvorfälle begründet. So musste der BER II bereits im November 2013 aus zwingenden Sicherheitsgründen abgeschaltet werden, obwohl das HZB die Betriebsunterbrechung zunächst mit der Vorbereitung neuer Experimente begründete. Der tatsächliche Grund war das unerwartet schnelle Anwachsen feiner Risse in einer Schweißnaht eines Kühlsystemrohres im Reaktorbecken.
Kontakt:
Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin, Tel. 030-78 79 00-63, kruemmel(at)bund-berlin.de


