BUND Berlin unterstützt mit Tool Einwendungen zum Berliner Atomreaktor-Rückbau

16. Dezember 2025 | Abfall, Atomkraft, Zero Waste

Ungelöste Frage der Atommüll-Endlagerung kann unsaubere Entsorgungspraxis nach sich ziehen

Foto: SenStadt (DL-DE->Zero-2.0)

Berlin, 16. Dezember 2025: Noch bis 28. Januar 2026 besteht die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zum Rückbauverfahren des Forschungsreaktors Wannsee des Helmholtz-Zentrums Berlin zu beteiligen. Prinzipiell ist jede Person, die eine persönliche Betroffenheit geltend machen kann, berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen, die auch beachtet werden muss.

Der BUND Berlin hat nun ein Online-Tool entwickelt, das in wenigen Schritten dabei unterstützt, eine Stellungnahme zu erstellen, halbautomatisch auszufüllen und als PDF herunterzuladen. Die Stellungnahme wird nicht automatisch versendet – Nutzende behalten jederzeit die volle Kontrolle.

Das Tool findet sich unter folgender Internetadresse: https://www.bund-projekte.de/einwendungen/wannsee/

Die so erstellte Stellungnahme ist rechtlich nicht vollständig und ersetzt keine persönliche Betroffenheit, die bei einer Klage entscheidend wäre. Das Tool hilft vielmehr dabei, die Argumente übersichtlich zu formulieren und einzubringen.

Es stehen fünf Textbausteine zur Verfügung, die vorausgewählt sind. Das ermöglicht eine Variation der Stellungnahme nach persönlichem Geschmack. Über eine Freifeld-Funktion besteht die Möglichkeit, individuelle Anliegen oder spezielle Punkte ausführlicher darzustellen. So können möglichst viele Menschen das Verfahren aktiv mitgestalten.

Dazu erklärt Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin: „Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, Stellung zu beziehen, ausführlich. Gerade die für viele Menschen ruhigere Zeit zwischen den Jahren gibt die Möglichkeit, eine saubere Entsorgungspraxis als Beitrag für einen möglichst sicheren Umgang mit dem strahlenden Erbe des Nuklearzeitalters einzufordern. Das ist eine Generationenaufgabe.

Weil die Entsorgungsfrage auf nationaler Ebene ungelöst ist, betrachtet der BUND Berlin lokale Stilllegungsprozesse wie den Abbau des BER II mit maximaler öffentlicher und juristischer Skepsis. Jegliches kontaminierte Material, auch wenn es nur geringfügig strahlt, muss selbstverständlich gesondert behandelt und tiefenlagerfähig entsorgt werden. Weil es noch kein Atommüll-Endlager in Deutschland gibt, muss zwischengelagert werden und zwar so, dass weder Drohnenangriffe, Flugzeugabstürze, Klimakatastrophen und dergleichen die Sicherheit der nächsten 80 bis 100 Jahre beeinflussen können. Bei der voraussichtlich überlangen Zwischenlagerfrist von wahrscheinlich 70 und mehr Jahren drohen zudem die Lagerbehälter zu versagen.

Das Misstrauen gegenüber dem Helmholtz-Zentrum Berlin hat leider Geschichte. Die Vertrauenskrise und die anhaltende Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber dem Betreiber und den Aufsichtsbehörden wurde schon früh durch massive Sicherheitsvorfälle begründet. So musste der BER II bereits im November 2013 aus zwingenden Sicherheitsgründen abgeschaltet werden, obwohl das HZB die Betriebsunterbrechung zunächst mit der Vorbereitung neuer Experimente begründete. Der tatsächliche Grund war das unerwartet schnelle Anwachsen feiner Risse in einer Schweißnaht eines Kühlsystemrohres im Reaktorbecken. Hätte sich dieser Riss auf das Rohr selbst ausgeweitet, wäre eine unzureichende Kühlung des Reaktorkerns denkbar gewesen.“

Die Unterlagen können online eingesehen werden auf dieser Website: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2d33ff5f-6348-416c-bb3e-c7c406de0412 Alternativ sind die Unterlagen auch vor Ort einsehbar (Informationen ebenfalls unter dem Link).

Die Wirksamkeit einer Einwendung steht und fällt mit der Einhaltung der formalen Anforderungen. Eine inhaltlich fundierte Kritik kann juristisch unberücksichtigt bleiben, wenn sie fehlerhaft eingereicht wurde. 
 
 

  • Fristwahrung: Die Einwendung muss zwingend innerhalb der offiziell bekannt gegebenen Frist (hier: 26. Januar 2026) bei der zuständigen Gemeinde oder der Anhörungsbehörde eingehen.

     
  • Schriftform ist zwingend: Die Einwendung muss schriftlich erfolgen. Die Einreichung per einfacher E-Mail ist rechtlich ungültig und der Formfehler ist unheilbar. Es ist die physische Schriftform (eigenhändig unterschriebenes Dokument) oder deren Äquivalent (qualifizierte elektronische Signatur) erforderlich.

     
  • Angabe der Identität: Einwendungen dürfen nicht anonymisiert sein. Name und Adresse müssen angegeben werden.

     
  • Konkretisierung der Betroffenheit: Obwohl formell nur die Einhaltung der Frist und der Form zählen, sollte die Einwendung inhaltlich klar darlegen, welche konkreten eigenen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Dies ist entscheidend für den späteren Rechtsschutz.
     

 

Die Möglichkeit zur Einwendung steht allen offen, die von dem Vorhaben betroffen sein können. Einwendungen können sich auf alle Sachlagen beziehen, die durch die Stilllegung und den Abbau des BER II berührt werden.
 

 
Dazu gehören:
 
 

  • Sicherheitsbedenken im Umgang mit radioaktiven Stoffen und Transporten.
     
     
  • Konkrete Kritik an den Entsorgungsplänen, insbesondere der Anwendung des Zehn-Mikrosievert-Konzepts („Freimessen“ schwach kontaminierter Materialien) und der Freigabe von Materialien.
     
     
  • Beeinträchtigung der Schutzgüter, die in der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht wurden (Mensch, Wasser, Boden).

     
  • Die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (z. B. Lärm- oder lufthygienische Vorgaben).
     


Kontakt:
Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin, Tel. 030-78 79 00-63, kruemmel(at)bund-berlin.de

 

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