Bäumen helfen

Stadtbäume haben es nicht leicht: Trockenheit, Abgase, zu kleine Baumscheiben, Schadstoffe, Schädigungen durch parkende Autos und übermäßige Kronenschnitte setzen ihnen zu. All das lässt ihre Zahl in Berlin schrumpfen. Doch Sie können etwas tun, um den Bäumen zu helfen. Wir beraten Sie gerne!

Beratungstelefon

Immer dienstags und donnerstags von 10 bis 11:30 Uhr unter 030-78 79 00 46 ist unser Baumschutzexperte Uwe Bahr zu erreichen. Alternativ können Sie ihn auch per E-Mail kontaktieren: baumschutz(at)bund-berlin.de

Kronenschnitt

Oft werden Schnittmaßnahmen an Bäumen zwischen März und September durchgeführt, da geschwächte Baumteile, die abstürzen und uns verletzen könnten, besser zu identifizieren sind. Zudem funktioniert die Wundheilung bei den meisten Baumarten besser, wenn das Baumgewebe aktiv ist. Um Brutvögel zu schützen und die Vitalität des Baumes nicht zu gefährden, sind in dieser Zeit jedoch nur leichte Schnitte erlaubt. Auch ist auf Brut- und Niststätten zu achten. Bei der Ausführung ist es wichtig, dass Astschnitte immer hinter einer Astverzweigung (auf Zugast) erfolgen, damit der Baum über verbliebene Äste weiterhin versorgt ist. Der Durchmesser der Schnittfläche sollte zudem nicht größer als 15 cm sein, damit die Wundheilung gelingt. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie zu Schnittmaßnahmen an einem Baum Nachfragen haben.

Baumscheiben

Der offene Bereich um den Stammfuss von Straßenbäumen in Berlin (Baumscheibe) ist oft unnötig klein und könnte mit einfachen Maßnahmen vergrößert werden. Oft reicht die Entnahme von ein paar Pflastersteinen, wie bei der Baumscheibe dieses Weißdorns in Kreuzberg.

Sehr kleine Baumscheiben (der offene und sensible Bereich um den Stammfuss) nehmen den Bäumen die sprichwörtliche "Luft zum Atmen" und nur wenig Regenwasser gelangt an die Wurzeln. Es ist daher sinnvoll, nach besonders kleinen Baumscheiben Ausschau zu halten und das zuständige Straßen- und Grünflächenamt darum zu bitten, die Baumscheibe auszuweiten und den Baum zu pflegen. Der Verweis auf größere Baumscheiben in direkter Umgebung kann dabei möglichen Einwänden seitens der Behörde Vorschub leisten. Sie haben weitere Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.

Bäume auf Baustellen

Der Baustellenschutz für diese Bäume im Prenzlauer Berg wurde erst nach einer Beschwerde der Anwohnenden eingerichtet

Auf Baustellen müssen Bäume mithilfe eines Wurzelschutzes und einer Stammummantelung geschützt werden. Das verlangt die Norm DIN 18920. Denn schweres Gerät oder Arbeiten im Wuzelraum können die Bäume so stark beschädigen, dass sie auf kurz oder lang gefällt werden müssen. Leider halten sich jedoch nicht alle Bauherren an die Vorschriften und Kontrollen finden kaum statt. Oft sind es daher Anwohner*innen, die das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (bei Baustellen auf öffentlichem Gelände) oder die Untere Naturschutzbehörde (auf Privatgrundstücken) auf einen fehlenden Schutz der Bäume hinweisen. Sie haben Fragen dazu, dann melden Sie sich bei uns.

Baumscheiben begrünen

Begrünte Baumscheibe in der Crellestraße in Schöneberg

Eine Baumscheibenbepflanzung mit einheimischen Stauden, Frühjahrsblühern, Kräutern und Sommerblumen kann die Standortbedingungen von Straßenbäumen, sofern richtig ausgeführt, erheblich verbessern. Sie hilft den Bäumen bei Trockenheit, indem sie durch Beschattung die Verdunstung verringert und den Boden mit ihren Wuzeln auflockert und durchlüftet. Regenwasser kann so viel leichter einsickern. Auch die Gefahr der Bodenverdichtung durch Betreten und Befahren sowie die Nutzung als Hundeklo oder Abfalleimer wird durch eine schöne Bepflanzung vermindert. Ein weiterer Vorteil ist, dass bodendeckende Pflanzen fallendes Laub auffangen und selbst durch Laubabwurf den Baum mit Nährstoffen versorgen. Wie eine gute Begrünung von Baumscheiben gelingt, erfahren Sie hier.

Bäume bei Trockenheit gießen

Auch wir machen uns jeden Sommer auf den Weg, wenn es zu lange zu trocken ist, um Bäume zu gießen.

Wenn der Regen ausbleibt und die Böden immer trockener werden, kann es notwendig werden, Straßenbäume zu gießen. Die Bodenfeuchteampel des Berliner Pflanzenschutzamtes bietet eine verlässliche Entscheidungshilfe, wann ein Baum gegossen werden muss. Beim Gießen ist es gut, ein paar Dinge zu beachten, z. B. den richtigen Zeitpunkt, die Häufigkeit und die Menge an Wasser, die wir auf einmal auf die Baumscheibe geben. Auch sollten wir dabei unsere Trinkwasservorräte schonen. Wie eine wassersparende und gleichzeitig effektive Bewässerung von Bäumen gelingt, erfahren Sie hier.

Streusalzschäden an Bäumen

Durch Tausalz geschädigte Bäume bilden Blätter mit einem breiten bräunlich-orangefarbigen Rand aus.

Streusalz oder Tausalz genannt, schädigt Bäume und Sträucher, verunreinigt das Wasser, verletzt Hunde und Katzen an den Pfoten und ist schon seit Jahren verboten. Nur die BSR darf an bestimmten neuralgischen Punkten wie etwa an großen Kreuzungen Tausalz ausbringen. Dennoch kommt es immer wieder zum Einsatz. Dabei gibt es legale und ökologische Alternativen zu Taumitteln, nämlich Schnee und Eis mechanisch aus dem Weg zu räumen oder mit Splitt abzustumpfen. Die Schäden von Tausalz bleiben nicht unsichtbar: geschädigte Bäume bilden Blätter mit einem breiten bräunlich-orangefarbigen Rand aus. Je nachdem, wo sich der geschädigte Baum befindet, lässt sich so rückverfolgen, ob an dieser Stelle Tausalz illegal zum Einsatz kam. Ein entsprechnder Hinweis an das Straßen- und Grünflächenamt ist in diesem Fall sinnvoll. Bei Rückfragen, nehmen Sie den Kontakt zu uns auf.

 

 

Bäume mit Nisthöhlen

 (wal 172619 von Pixabay)

Bäume spenden nicht nur Schatten, befeuchten und filtern die Luft und dämmen den Lärm, sondern bieten von den Wurzeln bis hin zu den Blättern auch Lebensraum für unzählige Tier- Pilz- und Pflanzenarten. Mit zunehmendem Alter des Baumes können sich auch Baumhöhlen herausbilden, in denen Vögel und Fledermäuse nisten, was die Schutzwürdigkeit des Baumes besonders erhöht. Leider werden Baumhöhlen von den zuständigen Behörden bisher nicht systematisch erfasst. Es ist daher sinnvoll, Bäume mit Nisthöhlen an das Straßen- und Grünflächenamt zu melden und sie zu bitten, die Funde im Baumkataster zu vermerken und auf die besondere Schutzwürdigkeit hinzuweisen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns.

Baumfällungen

Manchmal gibt es leider zwingende Gründe, einen Baum zu fällen, beispielsweise weil er krank ist und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Für Bäume entlang der Straßen und auf den öffentlichen Grünanlagen sind die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Auf Privatgrundstücken sind alle Laubbäume, die Waldkiefer und die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel durch die Berliner Baumschutzverordnung geschützt, soweit sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben (50 Zentimeter bei mehrstämmigen Bäumen). Diese Bäume dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden. Hier bedarf es einer Baumfällgenehmigung. Allerdings kennt die Baumschutzverordnung einige Ausnahmen. Alles was Sie tun können, um einen Baum vielleicht doch noch zu retten, erfahren Sie hier.

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