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Hilfe, ein Baum wird gefällt!

Ist Ihnen aufgefallen, dass ein Baum in Ihrer Umgebung gefällt werden soll? Auf dieser Seite erklären wir, was Sie jetzt tun können, um den Baum vielleicht noch zu retten. Manchmal gibt es leider aber zwingende Gründe, einen Baum zu fällen.

Protest gegen Straßenbaumfällungen im Zuge eines Neubauvorhabens in Schöneberg

Ein Wort vorab: Der BUND ist weder ein Baumgutachter noch die Baumpolizei, die Fällungen verbieten kann. Wir können Ihnen aber eine Einschätzung liefern, ob die für eine Baumfällung genannten Gründe plausibel erscheinen und Sie dabei unterstützen, die Bäume zu retten. Wenn der Fälltrupp schon die Sägen anwirft, ist es meistens schon zu spät. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht in jedem Fall vor Ort beraten können. 

Die erste Frage lautet immer, wo der fragliche Baum steht: Geht es um Straßen- und Parkbäume oder um Bäume auf einem Privatgelände? 

Straßen- und Parkbäume

Für die Bäume entlang der Straßen und auf den öffentlichen Grünanlagen sind die Straßen- und Grünflächenämter  der Bezirke zuständig. Fragen Sie die Menschen im jeweiligen Bezirksamt, warum der Baum gefällt werden soll und lassen Sie sich nicht mit der einfachen Antwort abspeisen, der Baum sei eben krank. Die entscheidenden Fragen sind: 

  • Welche Erkrankung? 
  • Wie wirkt sie sich auf die Standsicherheit und die Vitalität aus? 
  • Welche Alternativen gäbe es zu einer Fällung? 
  • Warum ist eine Fällung dennoch die einzige Option? 

Die Auskunftsfreudigkeit mag von Mal zu Mal, von Bezirksamt zu Bezirksamt, von Person zu Person unterschiedlich sein. Prinzipiell haben Sie einen Informationsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Aber: Fragen Sie lieber erst einmal höflich im Amt nach, bevor Sie diesen Anspruch geltend machen. Der Zugang zu Informationen nach UIG unterliegt der Berliner Gebührenordnung und kann kostenpflichtig sein. Wenn der Grund der Fällung und die Prüfung der Alternativen nicht plausibel erscheinen, suchen Sie Unterstützung bei Ihren Nachbarn. Zusammen lässt es sich leichter Bäume retten. 

Steht die Fällung unmittelbar bevor? Dann ist es nahezu ausgeschlossen, sie noch zu verhindern, denn ein Baum ist schnell gefällt. Als Privatperson haben Sie keinen Anspruch, eine Fällgenehmigung zu sehen. Wenn Sie die Fachkräfte an der Säge nett fragen, ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass sie Ihnen die Genehmigung oder den Auftrag zeigen. Sollten Sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Fällung haben, informieren Sie bitte das zuständige Grünflächenamt. Wenn Sie dort niemanden erreichen, können Sie die Polizei rufen. 

Vorsicht!

Wenn Sie sich zwischen Baum und Säge stellen und damit die Fällung verhindern, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das gilt auch für Kletteraktionen und Baumbesetzungen. In diesen Fällen können auch Kosten für eine Höhenrettung hinzukommen. 

Bäume auf Privatgrundstücken

Privatleute können auf ihrem Grundstück mit Bäumen nicht machen, was sie wollen. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel, soweit sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben (50 Zentimeter bei mehrstämmigen Bäumen). Das bedeutet: Diese Bäume dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden. Allerdings kennt die Baumschutzverordnung einige Ausnahmen. Sie gestattet Fällungen unter anderem dann, wenn der Baum krank oder umsturzgefährdet ist oder seine Existenz „eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“. Nicht unter die Baumschutzverordnung fallen die meisten Obst- und Nadelbäume sowie Bäume auf Dachgärten und in Pflanzkübeln.

Was tun, wenn mein Vermieter einen Baum auf dem Grundstück fällen will? Einen Anspruch auf Baumerhalt haben weder Mieter noch Nachbarn – allerdings darf der Vermieter den Baum nur fällen, wenn die in der Baumschutzverordnung genannten Ausnahmen es erlauben. In solchen Fällen erteilt das bezirkliche Naturschutzamt die Fällgenehmigungen. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Baumfällung auf Privatgelände haben, erkundigen Sie sich dort nach den Gründen für die Fällung und auch ob die Behörde Ersatzpflanzungen auferlegt hat.

Was Sie besser nicht tun sollten

Wenn Sie sich zwischen Baum und Säge stellen und damit die Fällung verhindern, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das gilt auch für Kletteraktionen und Baumbesetzungen. In diesen Fällen können auch Kosten für eine Höhenrettung hinzukommen. 

Nachbarschaftsstreit um Bäume

Nicht selten sorgen Bäumen, die mit Zweigen oder Wurzeln über Grundstücksgrenzen wachsen, für Streit unter Nachbarn. Bei solchen Bäumen wird es meistens kompliziert. Konflikte dieser Art sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wichtig ist: Egal wer im Recht sein mag – für Bäume, die nach Baumart und Stammumfang unter die Baumschutzverordnung fallen, gilt diese auch uneingeschränkt. Ebenfalls ist in jedem Fall die gesetzlich geschützte Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September zu beachten.

Wir raten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten grundsätzlich dazu, mit den Nachbarn gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollte das Zerwürfnis so groß sein, dass dies nicht mehr möglich ist, raten wir Ihnen anwaltlichen Beistand zu suchen.

Kontakt

Christian Hönig

Baumschutzreferent

Baumschutzberatung
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:00 Uhr

E-Mail schreiben

Tel.: (030) 787900-58

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