BUND Landesverband Berlin
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Berlin

Schreiben Sie eine Einwendung gegen die TVO

Nur die Einwendungen, die bis zum 8. Juli 2024 die Senatsverwaltung erreichen, können Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren finden.

Auch eine Art Einwendung: Waldbesetzung in der Wuhlheide im Frühjahr 2023. Foto: Björn Obmann Auch eine Art Einwendung: Waldbesetzung in der Wuhlheide im Frühjahr 2023. Foto: Björn Obmann

Seit dem 7. Mai 2024 liegen die Planfeststellungsunterlagen zur Tangentialen Verbindung Ost (TVO) aus. Nun haben Sie als Berliner Bürger*in bis zum 8. Juli Zeit, Ihre Bedenken dagegen schriftlich darzulegen. Nur die Einwendungen, die in dem kurzen Zeitfenster eingebracht werden, können Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren finden. Wer jetzt nicht sagt, warum die TVO eine sehr schlechte Idee ist, darf später auch nicht klagen. Ohne Klagen lassen sich Straßenbauprojekte aber nur schwer verhindern. Deshalb bitten wir Sie:

Schreiben Sie eine Einwendung gegen den Bau der TVO durch die Wuhlheide!

Dabei ist es wichtig, dass Sie deutlich machen, warum Sie persönlich von dem Vorhaben betroffen sind und in welchem Rechtsgut Sie sich gefährdet sehen. Eindeutig ist das natürlich immer bei direkten Anwohner*innen (falls Sie nicht zu jenen gehören, aber jemanden aus dieser Gruppe kennen – verbreiten bitte Sie diesen Aufruf!). Aber auch in anderen Fällen können Sie betroffen sein. Zum Beispiel wenn Sie in der Wuhlheide regelmäßig spazieren gehen. Oder wenn Sie im weiteren Einzugsbereich wohnen oder arbeiten und befürchten müssen, dass durch den Zubringerverkehr zur TVO auch die Lärm- und Abgasbelastung in Ihrer Umgebung wächst.

Digital:
Auf dem Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen können die Unterlagen digital eingesehen werden:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=157240c5-461d-4429-b245-84b875667312

Falls der direkte Link nicht funktioniert, muss das Vorhaben TVO händisch auf der Seite ausgewählt werden:
https://www.uvp-verbund.de/
Auswahl der Kategorie: Verkehrsvorhaben und dann unter Verfahrenstypen: „Zulassungsverfahren“ sowie abschließende Auswahl Bundesland: „Berlin“.

Vor Ort:
Die Planungsunterlagen können vor Ort eingesehen werden bei der sogenannten Anhörungsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt), in den Bürgerbeteiligungsräumen 0105, 0105A und 0104 im Erdgeschoss. Die Räume sind offen zu folgenden Zeiten: 
Montags und mittwochs von 9 bis 16 Uhr
Dienstags von 9 bis 18 Uhr
Donnerstags von 9 bis 18 Uhr (von 13 bis 18 Uhr ist die Vorhabenträgerin vor Ort anwesend)
Freitags von 9 bis 13 Uhr
Die Planungsunterlagen können zudem nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 90139-4125/4134/4135 auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Einwendung schreiben:
Einwendungen können schriftlich bis zum 6. Juni 2024 unter Angabe des Aktenzeichens VIG1-01-028-11/2023-TVO entweder per Post oder digital (mit elektronischer Signatur an: post(at)senstadt.berlin.de gesendet werden.
Postanschrift:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat VI G, Anhörungsbehörde, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

Was macht der BUND?

Zusammen mit der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz wird der BUND seine Einwendung einreichen, die dann die Basis ist für eine Klage der Umweltverbände.

Dazu brauchen wir juristischen Beistand und unter Umständen auch noch zusätzliche Fachexpertise, das kostet. Daher bitten wir Sie uns mit einer Spende zu unterstützen:

Empfänger: BUND Landesverband Berlin
IBAN: DE44 3702 0500 0003 2888 04
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: TVO

oder online

Weitere Infos zur TVO: www.BUND-berlin.de/tvo  

Kontakt

Martin Schlegel

Referent für Verkehrspolitik
E-Mail schreiben Tel.: (030) 787900-17

Spende für TVO-Klage

BUND Landesverband Berlin
IBAN: DE44 3702 0500 0003 2888 04
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: TVO

oder online

Meldung

Bündnis "Schiene vor TVO" gegründet

BUND-Bestellkorb