BUND Landesverband Berlin
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Berlin

Berlin klimaneutral 2030

24. März 2023 | BUNDzeit-Artikel, Klimaschutz, Wahlen

Bitte stimmen Sie beim Volksentscheid am 26. März mit Ja!

Der Protest half nichts: Die SPD verhinderte den gemeinsamen Termin von Wahl und Volksentscheid. Foto: Björn Obmann

Derzeit ist die gesetzliche Lage wie folgt: Bis 2045 sollen die in Berlin ausgestoßenen Treibhausgase um 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. So steht es im Berliner Klimaschutzund Energiewendegesetz (EWG). Diese Gesetzeslage hat aus Sicht des Bündnisses, das mit einem erfolgreichen Volksbegehren den jetzt anstehenden Volksentscheid „Berlin klimaneutral 2030“ erzwungen hat, zwei gravierende Nachteile. Erstens handelt es sich bei der offiziellen Berliner CO2-Einsparvorgabe nur um ein unverbindliches Ziel, nicht aber um eine gesetzliche Verpflichtung. Zweitens kommt die Minderung der Treibhausgasemissionen deutlich zu spät. Um wie im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart die globale Erwärmung auf ein 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, müssen wirksame Klimaschutzmaßnahmen früher greifen, weil das Klimasystem andernfalls zu viele Kipppunkte erreicht, deren Überschreiten eine unkontrollierbare Entwicklung in Gang setzt.

Die beim Volksentscheid zur Abstimmung stehenden Änderungsvorschläge des EWG sollen diese Mängel korrigieren. Statt 2045 soll 2030 als der Termin festgelegt werden, bis zu dem die Klimaneutralität (Reduktion der CO2-Emissionen um 95 Prozent gegenüber 1990) realisiert wird. Für das Jahr 2025 soll eine CO2-Reduktion um 70 Prozent verbindlich werden. Statt von Zielen spricht der Änderungsentwurf von Verpflichtungen. Eine weitere wichtige begriffliche Präzisierung: Bei allen Maßnahmen geht es nicht nur um CO2, sondern um sämtliche Treibhausgase.

Um den Abschied von den fossilen Energien zu beschleunigen, sieht „Berlin klimaneutral 2030“ unter anderem folgende Änderungen vor: Das Land Berlin verpflichtet sich, bis 2030 den öffentlichen Gebäudebestand zu energetisch zu sanieren, bislang strebte das EWG dies bis 2045 an. Statt die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Liegenschaften nur anzustreben, soll das Land nun alle erforderlichen Schritte dazu unternehmen. Während der Berliner Senat laut EWG bislang für eine „sichere, preisgünstige und klimaverträgliche“ Strom- und Wärmeversorgung in der Stadt sorgen sollte, ist es im abzustimmenden Änderungsvorschlag eine „klimaverträgliche und sichere“. Sollten die aus dem EWG abgeleiteten Maßnahmen zu einer erhöhten Nettowarmmiete führen, sollen die Betroffenen den Erhöhungsbeitrag als monatlichen Zuschuss aus dem Landeshaushalt erhalten.

Zum Teil kann der BUND die kritische Haltung des Senats gegenüber dem Volksentscheid nachvollziehen: Ein Großteil der entscheidenden Faktoren liegen außerhalb der Regelungskompetenzen des Landes – zum Beispiel müssen für eine klimaneutrale Stromversorgung Wind- und Solarenergie aus anderen Bundesländern bezogen werden. Das ändert aber nichts daran, dass der Klimaschutz politisch stärker priorisiert werden muss. Die bisherigen Zielsetzungen für den Klimaschutz reichen nicht mal im Ansatz aus, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. An vielen Stellen passiert zu wenig: Die Wärmewende hat noch nicht begonnen, PV-Anlagen sind immer noch eine Rarität im Berliner Stadtbild und die Verkehrswende stockt.

Weil der BUND eine deutliche Treibhausgasreduktion bis 2030 für möglich und nötig hält, ruft er im Gegensatz zur amtierenden rot-grün-roten Koalition die Wahlberechtigten auf, beim Volksentscheid am 26. März mit „Ja“ für „Berlin klimaneutral 2030“ zu stimmen. Der Volksentscheid soll das Zeichen setzen, jetzt konsequenten und radikalen Klimaschutz zu beginnen und die dafür nötige gesellschaftliche Dynamik in Gang zu setzen.

www.klimaneustart.berlin

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb