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Sicher, schnell, bequem

28. Januar 2019 | BUNDzeit-Artikel, Fahrrad

Der BUND hat zusammen mit anderen Verbänden ein Konzept für das Radverkehrsnetz der Zukunft vorgestellt.

Radschnellwege: orange, Vorrangnetz: hellblau, Radverkehrsanlagen an/auf Hauptverkehrsstraßen: rot, Fahrrad- und Nebenstraßen: grün, Bezirksgrenzen: schwarz. Karte: Open Street Map

Was ist eigentlich aus dem Mobilitätsgesetz geworden, über das unter dem irreführenden Titel „Radgesetz“ in Berlin in den letzten zwei Jahren so viel diskutiert wurde? Es ist erst teilweise verabschiedet. Der Teil, der sich mit Fuß- und Güterverkehr beschäftigt, wird wohl erst im Lauf des Jahres 2019 fertig. Wie wichtig es ist, die Logistik in der Stadt neu zu organisieren, zeigt das Diesel-Urteil, das auch für Berlin Fahrverbote erzwingt.

Der erste Teil des Mobilitätsgesetzes ist schon in Kraft und soll neben Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr endlich die Rahmenbedingungen für sicheren, bequemen und schnellen Radverkehr schaffen. Nun ist die Verkehrssenatsverwaltung am Zug. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des ersten Teils des Gesetzes einen Zielplan für ein Radverkehrsnetz im Jahr 2030 erarbeiten. Diese Frist läuft im kommenden Juli aus. Der BUND hat zusammen mit ADFC, VCD und dem Verein Changing Cities einen Entwurf für dieses Radverkehrsnetz ausgearbeitet.

Das Vorrangnetz (§ 42 MobG) besteht aus den wichtigsten gesamtstädtischen Verbindungen. Hier sollen die Radfahrer*innen Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV, ausgesprochen Mief) haben. In der Regel verlaufen die Routen des Vorrangnetzes auf Nebenstraßen und Sonderwegen, gelegentlich aber auch auf Hauptstraßen. Auf der Karte ist das Vorrangnetz in Hellblau eingezeichnet.

Radschnellwege (§ 45 MobG) sollen vor allem auf eigenständigen Sonderwegen geführt werden, sodass es keine Konflikte mit Fuß- und Autoverkehr gibt. Um ihre Funktion zu erfüllen, beträgt ihre Mindestlänge fünf Kilometer. Das Konzept schlägt keine konkrete Streckenführung, sondern jeweils Korridore vor, dargestellt in Orange.

Berlin braucht sichere Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen (§ 43 MobG), weil die großen, heute noch vom Autoverkehr dominierten Straßen auch für den Radverkehr wichtige Achsen bilden und viele Ziele direkt an ihnen liegen. Ihre wichtigsten Merkmale sind, dass es ausreichend Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen gibt und dass sich Radfahrer*innen sicher überholen können. Auf der Karte sind sie rot markiert.

Fahrrad- und Nebenstraßen (§ 44 MobG) sorgen für die Erschließung in der Fläche und Verbindungen auf kurze und mittlere Distanzen. Für sie gilt: Der MIV muss draußen bleiben (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr). Die Farbe der Fahrrad- und Nebenstraßen ist ein kräftiges Grün.

Auf der Karte unterscheidet das Konzept nicht zwischen schon bestehenden Radverkehrsanlagen und Sonderwegen (das sind selbstständige Radwege abseits der Straßen, teilweise gemeinsam mit Fußverkehr) und solchen, die erst noch gebaut werden müssen. Hauptverkehrsstraßen, die nach Auffassung des BUND und seiner Partner auf Nebenstraßen zurückgestuft werden sollen, sind grün gestrichelt dargestellt.

Zur Karte: u.osmfr.org/m/254441

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2019-1.

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