BUND begrüßt Fußverkehrsteil für das Berliner Mobilitätsgesetzes - fordert aber ein Ende für die Doppelabbieger

23. April 2019 | Autoverkehr, Fußverkehr, Zu Fuß zur Schule

Info 11/ Berlin, 23. April 2019: Der BUND LV Berlin begrüßt, dass für das Berliner Mobilitätsgesetzes auch ein Fußverkehrsteil vom Senat erarbeitet wurde. So bekommt der Fußverkehr endlich die Priorität, die er verdient und die nötig ist, um Berlin stadtverträglicher zu gestalten. Der BUND unterstützt ausdrücklich den bisherigen Entwurf, weil darin wichtige Verbesserungen für alle Zu-Fuß-Gehenden enthalten sind:

An allen Kreuzungen soll es zukünftig Querungen auf jeder Seite geben, und es soll möglich sein, dass die Ampelanlagen so geschaltet werden, dass die Fußgänger*innen die Straßen in einem Zug queren können. Zudem wird ein Fußverkehrsplan mit Modellprojekten gesetzlich verankert, wodurch die Umsetzung verbindlicher wird.

Der BUND fordert aber auch noch Nachbesserungen. Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND Berlin: „Leider fehlt im Gesetzesentwurf die klare Aussage, dass mehrspuriges Rechtsabbiegen bei gleichzeitigem Grün für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen verbindlich beseitigt wird. Konkret fordert der BUND, dass diese Gefahrenstellen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Teils des MobG  ermittelt sind und veröffentlicht werden. Ab 2020 sind dann jährlich mindestens zehn dieser Doppelabbieger zu beseitigen. Das kann sowohl durch den Wegfall der zweiten Rechtsabbiegespur (Ummarkierung der Spur) oder zeitliche Trennung der Grünphasen von rechtsabbiegenden KFZ und Fußgänger*innen erfolgen.

Diese Verkehrsführungen sind schon seit 1992 aus Sicherheitsgründen nach Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bundesweit unzulässig. Aber trotz Auflistung und Forderungen des BUND seit vielen Jahren sind diese Doppelabbieger in Berlin immer noch vorhanden - meistens, weil Spurmarkierungen fehlen.“

Außerdem fordert der BUND, dass der Fußverkehrsplan auch Maßnahmen enthält. Diese sind nach Priorität und Verantwortlichkeit (Senat und /oder Bezirk.) zu ordnen, ihr Zeitbedarf für Planung und Umsetzung abzuschätzen, sowie der Ressourcenbedarf zu ermitteln und zu finanzieren.

PS BUND-Stellungnahme zum Entwurf zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz wurde letzte Woche der Senatverwaltung geschickt. Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung war vor Ostern abgelaufen.

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.797864.php
 

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