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BUND Berlin begrüßt Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Mobilitätsgesetz

06. Juni 2018 | Autoverkehr, Fahrrad, Fußverkehr, ÖPNV

Mobilitätsgesetz morgen im Verkehrsausschuss

Info 11/ Berlin, 6. Juni 2018: Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) hat die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes begrüßt und unterstützt grundsätzlich deren Annahme durch den morgen tagenden Verkehrsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Durch die Einigung der Regierungsfraktionen werde gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf des Berliner Senats insbesondere der Öffentliche Personennahverkehr weiter gestärkt: Die BVG soll in Zukunft Autos, die Busspuren oder Straßenbahn-schienen blockieren, selbst abschleppen lassen können. Zudem dürfen Elektroautos und Car-Sharing-Fahrzeuge auch in Zukunft Busspuren nicht benutzen. Besonders positiv aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes sei, dass der ÖPNV in Berlin bis 2030 auf alternative Antriebe und nicht-fossile Antriebsenergien umgestellt werden soll. Auch die weiteren Änderungen der Koalitionsfraktionen bewertet der BUND Berlin weitgehend positiv.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND: „Der unnötige Konflikt zwischen den Koalitionsfraktionen über Kapitelüberschriften weiterer Teile des Mobilitäts-gesetzes hat zumindest etwas Gutes: Alle Beteiligten haben jetzt verstanden, dass das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung bedeutet. Die seit Jahrzehnten - auch von den CDU und FDP geforderte - integrierte Planung und Gestaltung eines stadt- und umweltverträglichen Verkehrssystems wird endlich gesetzlich verankert. Das Mobilitätsgesetz bietet den Rahmen, dass in zukünftigen Planungen die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden, dabei aber dem Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV der Vorrang eingeräumt wird.“

Mit dem ersten Abschnitt des Mobilitätsgesetzes werden übergreifende Ziele und Grundsätze für eine integrierte Mobilitäts- und Verkehrsplanung in Berlin festgelegt, dies betrifft alle Verkehrsmittel - auch den Autoverkehr. Das bisherige ÖPNV-Gesetz werde im Sinn einer modernen Mobilitätspolitik novelliert. Zudem werde erstmals eine gesetzliche Grundlage für einen zielorientierten Ausbau des Radverkehrs geschaffen, für den im Gegensatz zum Straßenverkehr insgesamt spezifische Regelungen bisher fehlten. Neben der Festlegung von Ausbauzielen für den Radverkehr werde z.B. endlich eine Rechtsgrundlage für die Planung eigenständiger Rad- und Fußwege eingeführt.
Als weitere Teile sollen zügig Regelungen zur Stärkung des Fußverkehrs, für die Förderung innovativer Mobilitätsangebote sowie für die stadtverträgliche Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs getroffen werden.


Tilmann Heuser: „Der mit dem Mobilitätsgesetz verfolgte gesetzgeberische Ansatz einer verkehrsträgerübergreifenden Planung entspricht zahlreichen Positionspapieren auch von CDU und FDP. Daher ist die Fundamentalopposition der CDU gegen das Gesetz unverständlich, der Vorwurf einer Negierung des Autoverkehrs ist unzutreffend. Dagegen zeigt die FDP mit ihren konstruktiven, in einigen Punkten sogar vom BUND Berlin positiv bewerteten Änderungsanträgen im Verkehrsausschuss, dass zumindest ihre Fachexperten das Ziel und den Regelungsansatz des Gesetzes verstanden haben.“



Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze        fon: (030) 78 79 00-12

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer: mobil: 0177-78790-13 

Martin Schlegel,
BUND-Referent für Verkehrspolitik:         fon: (030) 78 79 00-17
                                                        mobil: 0160 / 7624387

                                                       

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