Foto: Lukas Beck (CC BY-SA 4.0)
Berlin, 26. November 2025: Die Senatsverkehrsverwaltung sucht per Ausschreibung aktuell ein Planungsbüro für die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee in Weißensee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße. Zwar werden in der Aufgabenstellung Prüfaufträge für Fahrradwege formuliert, allerdings wird das gewünschte Ergebnis – keine Fahrrad-Infrastruktur zu schaffen – bereits vorweggenommen.
„Da aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche keine Radverkehrsanlagen ohne Einschränkungen der anderen Nutzungsansprüche auf dem betrachteten Abschnitt der Berliner Allee angelegt werden können, wird der Radverkehr über die parallel verlaufene Bizetstraße/Gartenstraße geführt, die als Radvorrangnetz ausgewiesen sind“, heißt es wörtlich in dem Dokument. „Zur Abwicklung der Verkehrsanforderungen der Bundesstraße sind 2x2 Fahrstreifen je Richtung zwingend erforderlich. Spurenzusammenlegungen sind möglich, unterliegen jedoch einer Leistungsfähigkeitsbetrachtung“, wird an anderer Stelle unterstrichen.
Das beauftragte Büro soll also Begründungen finden und vorrechnen, warum auf der Berliner Allee keine Radwege möglich sind und daher das Radfahren verboten werden muss.
Besonders deutlich wird die Intention der Senatsverkehrsverwaltung bei der Formulierung der erwarteten Themenschwerpunkte der Öffentlichkeitsbeteiligung. So wird es demnach um die „Führung des Radverkehrs“ und dessen „beabsichtigter Ausschluss vom allgemeinen MIV“ gehen. Das lässt sich nur so interpretieren, dass Radfahren auf den Autospuren verboten werden soll.
Damit verstoßen die Planungsanforderungen gegen das Berliner Mobilitätsgesetz. Denn in Paragraf 43, Absatz 1 heißt es: „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden.“
Dazu erklärt Katharina Wolf, Verkehrsexpertin des BUND Berlin: „Die Senatsverkehrsverwaltung muss das Ausschreibungsverfahren für die Planung der Grunderneuerung der Berliner Allee sofort abbrechen. Die Berliner Allee ist eine Autoverkehrshölle mit extremen Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner. Außerdem ist sie gefährlich für Radfahrende und Zufußgehende.
CDU-Verkehrssenatorin Ute Bonde möchte mit den in der Ausschreibung formulierten Anforderungen diesen Zustand für die nächsten Jahrzehnte zementieren. Verkehrswende passiert nicht einfach, sie muss gemacht werden. Durch attraktive Bedingungen für den Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und weniger Raum für den Autoverkehr."
Dazu erklärt Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND Berlin: „Die Ausschreibung mit den aktuellen Anforderungen fortzusetzen wäre auch eine Verschwendung von Steuergeldern. Denn die Vorplanung für den Neubau soll erst im zweiten Quartal 2027 vorliegen – lange nach den Berliner Abgeordnetenhauswahlen im Herbst 2026. Ein neuer Senat wird also die Aufgabenstellung ändern und daher neues Geld in die Hand nehmen müssen, um daraus noch etwas Vernünftiges planen zu lassen.“
Weitere Erläuterungen zur Unmöglichkeit der Führung des Radverkehrs in Nebenstraßen gemäß Planungsaufgabe:
Statt auf der Allee sollen Radfahrer von der Bizetstraße legal in die Gartenstraße fahren können (siehe Seite 11) – mit Umweg über die vorhandene Ampel und die Dreiecksinsel an der Einmündung der Indira-Ghandi-Straße in die Berliner Allee – quer zum Fußverkehr. Auf Seite 14 heißt es dann jedoch: „Die Umsteigewege der Fahrgäste am Knoten Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee sind möglichst kurz zu halten und die Aufstellflächen an den LSA müssen das erwartete Fahrgast- und Fußgängeraufkommen berücksichtigen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste (z.B. Blinde/Sehbehinderte; Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen) sind besonders zu berücksichtigen.“ Letztlich bedeutet das, keinen Radverkehr über diese Ampelkreuzung zu schicken.
Geprüft werden sollen auch bauliche Radwege in der Berliner Allee stadteinwärts von Rennbahnstraße bis Indira-Gandhi-Straße oder bis Falkenberger Straße (Seite 13). Dazu heißt es auf Seite 14: „Sofern (abschnittsweise) Radverkehrsanlagen zwischen Indira-Gandhi-Straße und Rennbahnstraße hergestellt werden sollen und nicht auf die parallele Gartenstraße verwiesen wird, sind die oben beschriebenen Anforderungen an den Knotenpunkt Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee auch auf die Knotenpunkte Berliner Allee/ Buschallee und Berliner Allee/Falkenberger Straße zu übertragen.“
Diese lauten:
- keine Reduzierung der Leistungsfähigkeit für den MIV (auch wenn sie gar nicht benötigt wird)
- Erhalt aller Abbiegebeziehungen für den MIV
- Die Durchlassfähigkeit der Knotenpunkte für den ÖPNV (Tram und Bus) einschließlich der Zufahrtsstrecken ist zu erhalten
Weiter stadteinwärts gibt es nicht einmal einen Prüfauftrag für Radwege.
Spätestens auf Seite 16 wird klar, dass die Aufgabe unlösbar ist: "Bei der Variantenbetrachtung, insbesondere in den Knotenpunktbereichen, sind nur technisch umsetzbare, leistungsfähige, verkehrssichere und anordnungsfähige Varianten in der Untersuchung aufzunehmen. Hierbei sind Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen/Fußgängern, Bus- bzw. Tramverkehr und KFZ-Verkehr zu vermeiden. Eine Unfallprävention muss mit baulich intelligenten Lösungen erfolgen."
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter diesem Link: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/570624
Kontakt:
Nicolas Šustr, Pressestelle BUND Berlin, 030-78 79 00-14, sustr(at)bund-berlin.de


