Rückschlag für den Berliner Moorschutz vor dem Verwaltungsgericht

09. März 2026 | Artenvielfalt, Grundwasser, Stadtnatur, Wasser

Verwaltungsgericht akzeptiert laufenden Verstoß gegen Naturschutzrecht bei Trinkwasserförderung

Foto: Public domain

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 09. März 2026: Die Umweltverbände Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und BUND Berlin nehmen das am vergangenen Freitag zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 10 K 364/21) vom 15. Januar 2026 zur Kenntnis und werden es nun gründlich auswerten.

Das Gericht hat die von der BLN bereits 2021 eingereichte Untätigkeitsklage gegen die Senatsumweltverwaltung abgewiesen. Die Klage war gerichtet auf den Schutz der Berliner Moore in den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten „Spandauer Forst“, „Müggelspree-Müggelsee“ und „Grunewald“ im Zusammenhang mit der Trinkwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe.

Nach erster Durchsicht der Urteilsgründe halten die Umweltverbände den Umgang des Verwaltungsgerichts mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie für problematisch. Denn der derzeitige Betrieb der streitgegenständlichen Wasserwerke Spandau, Friedrichshagen, Tiefwerder und Beelitzhof verstößt gegen FFH-Recht.

Die Verbände halten an ihrer Auffassung fest: Die getroffenen Maßnahmen, unter anderem auf Grundlage der Vereinbarung aus dem Oktober 2024 zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben, sind unzureichend. Dass eine künstliche Bewässerung oder Grundwasseranreicherung in den Berliner Mooren nicht gleichzusetzen sind mit einer Anpassung der Fördermengen oder der Festsetzung von so genannten Grundwassermindestständen, prüft das Verwaltungsgericht in seinem Urteil leider nicht vertiefend.


Diese Sichtweise blendet die im Moormanagementplan festgestellten und somit vom Land Berlin eigens anerkannten nachteiligen naturschutzfachlichen Folgen der Zuführung von Wasser auf die geschützten Moore aus.

Nicht nachvollziehbar ist angesichts der Historie, auf welcher Basis das Gericht davon ausgeht, dass die Bewilligungsverfahren für die Wasserförderung der entsprechenden Wasserwerke tatsächlich in zwei bis fünf Jahren abgeschlossen sein werden, wie von der Verwaltung in Aussicht gestellt. Denn die Bewilligungsverfahren begannen 1996 – laufen also seit 30 Jahren.

Das Verwaltungsgericht verlagert den Naturschutzkonflikt auf die Bewilligungsverfahren. Das ist nicht nur eine verpasste Chance. Es schafft obendrein unnötige, erhebliche Rechtsunsicherheit für die Bewilligungsverfahren, obgleich das Verwaltungsgericht die fachlichen und rechtlichen Fragen im Urteil hätte klären können (und müssen).

Festzuhalten ist auch die irreführende Einordnung unserer Klage in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Sie zielte weder auf ein Verbot der Trinkwasserentnahme noch auf ein Verbot der Trinkwasserentnahme in Naturschutzgebieten ab. Vielmehr ging es allein darum, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Berliner Moore und der Schutzgebietsziele durchzusetzen – etwa die Festsetzung von Grundwassermindestständen, die Anpassung oder Verschiebung der Fördermengen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die klagenführenden Verbände werden nun sorgfältig prüfen, ob die BLN gegen das Urteil den Antrag auf Zulassung der Berufung einreichen.

Dazu erklärt Manfred Krauß, Wasserexperte des BUND Berlin:
„Als anerkannte Naturschutzverbände sind wir verpflichtet, uns für den Schutz der Natur und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen einzusetzen. Leider hat sich das Verwaltungsgericht nicht dazu durchringen können, ein Urteil zum Schutz der Moore und damit letztendlich ein Signal gegen den überbordenden Trinkwasserverbrauch Berlins und den damit verbundenen ökologischen Folgen zu setzen.

Alle wissen, dass Berlin bereits seit Jahrzehnten in puncto Trinkwasserverbrauch längst die ökologisch vertretbaren Grenzen überschritten hat und alle wissen, dass es noch schlimmer kommen wird, wenn die Braunkohletagebaue kein Sümpfungswasser mehr liefern werden, um die Wasserführung der Spree zu stabilisieren.

Inzwischen sind auch viele Klimaforschende der Meinung, dass schon um 2030 das 1,5-Grad-Ziel der Klimaerwärmung gerissen wird. Wir haben gerade trotz Schneefall einen sehr trockenen Winter hinter uns und offensichtlich ein ebenso trockenes Frühjahr vor uns. Aber Politik und Verwaltung machen einfach so weiter.
 
Unter diesem Link finden Sie eine ausführliche Chronologie der Berliner Wasserwerks-Genehmigungshistorie anhand ausgewählter Beispiele
 
Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenfassung der Klage von 2021

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