Untätigkeitsklage zum Schutz der Berliner Moore wird endlich verhandelt

14. Januar 2026 | Grundwasser, Wasser, Stadtnatur, Klimaschutz, Infrastruktur

Senatsumweltverwaltung reguliert seit Jahrzehnten Trinkwasserförderung nicht ausreichend

Foto: Public domain

Berlin, 14. Januar 2026: Diesen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin ab 9.30 Uhr endlich mündlich zur von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) als Zusammenschluss der anerkannten Berliner Naturschutzverbände bereits 2021 eingereichten Untätigkeitsklage gegen die Senatsumweltverwaltung.
 
Die Klage ist gerichtet auf den Schutz der Berliner Moore in den Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten „Spandauer Forst“, „Müggelspree-Müggelsee“ und „Grunewald.“ Der Klage ging ein Antrag auf Einschreiten voraus. Mit Schreiben vom 05.08.2020 hatte die BLN bei der Senatsumweltverwaltung beantragt, geeignete Maßnahmen gegenüber der Betreiberin der Berliner Wasserwerke Spandau, Friedrichshagen, Tiefwerder und Beelitzhof anzuordnen, um den fortwährenden Verstoß gegen geltendes FFH-Recht durch den Betrieb dieser Wasserwerke abzustellen.
 
Diese Problematik ist dem Land Berlin seit vielen Jahren bekannt. Die Berliner Wasserbetriebe betreiben die Wasserwerke noch immer ohne förmliche Zulassung, obwohl die Anträge dafür bereits im Jahr 1996 eingereicht worden sind.
 
Seit Jahrzehnten fördern die Berliner Wasserbetriebe in den Berliner Wald- und Naturgebieten über das naturverträgliche Maß hinaus Trinkwasser. Die Schäden an Natur und Landschaft sind bekannt und nachweisbar.
 
Von den neun in Betrieb befindlichen Wasserwerken haben nur zwei eine ordentliche Bewilligung. Die meisten Wasserwerke werden bislang ohne rechtlich sichere Genehmigung betrieben bzw. es sind nur einzelne Galerien genehmigt. Beim Wasserwerk Friedrichshagen im Ostteil der Stadt haben die BWB die Frist zur Eintragung von Altrechten aus der DDR-Zeit ins Wasserbuch versäumt. Dieses wird sozusagen derzeit „nicht legal“ betrieben.
 
1996 beantragten die BWB erstmals Bewilligungen für den Betrieb der Wasserwerke.
 
2007 wurden die FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiete an die EU-Kommission gemeldet.
 
In diesem Zeitraum hat sich der Zustand der FFH-Gebiete mit Ausnahme der Moore im Bereich des Wasserwerks Friedrichshagen immer weiter verschlechtert.
 
In den vergangenen 19 Jahren wäre also genug Zeit gewesen, die Trinkwasserförderung so zu optimieren, dass wenigstens teilweise Verbesserungen beim Zustand der Moore hätten erreicht werden können.
 
Dafür ist das Wasserwerk Friedrichshagen ein gutes Beispiel. Hier gibt es eine freiwillige Vereinbarung zwischen Berliner Wasserbetrieben und der Obersten Naturschutzbehörde zur Verlagerung von Fördermengen von für die dortigen Moore problematischen Galerien in Bereich mit geringeren negativen Auswirkungen. Diese Vereinbarung ist jedoch leider durch die Berliner Wasserbetriebe jederzeit aufkündbar.
 
Mit einem hoffentlich für uns positiven Urteil wollen wir letztlich die Verwaltung darin unterstützen, dass sie endlich willens und in der Lage ist, folgende Punkte anzugehen:
 
 

  • Die Durchsetzung des Verschlechterungsverbots nach FFH
     
  • Die Festlegung der im Moormanagementplanung vorgegebene Mindest-Grundwasserstände, um den guten ökologischen Zustand der Moore und Feuchtwälder zu erreichen oder um zumindest die weitere Verschlechterung aufzuhalten.
     
  • Bei Unterschreitung der Mindest-Grundwasserstände hat zukünftig zwingend eine Reduzierung der Förderung in dem entsprechenden Gebiet zu erfolgen.
     


Uns ist klar, dass diese Maßnahmen nur schrittweise umzusetzen sind. Dazu müssen aber die notwendigen Maßnahmen in einem zeitlichen Rahmen festgelegt und mit den Berliner Wasserbetrieben vertraglich abgesichert werden.
 
Unter diesem Link finden Sie eine ausführliche Chronologie der Berliner Wasserwerks-Genehmigungshistorie anhand ausgewählter Beispiele
 
Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenfassung der Klage von 2021
 
Kontakt:
Manfred Schubert, ehemaliger Geschäftsführer der BLN, 0172-399 34 32
Manfred Krauß, Wasserexperte (BUND), 0176-545 753 46

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb