Urteil zur Klage wegen Luft- und Lärmbelastung an der Berliner Allee ergeht am 4. Januar

08. Dezember 2015 | Autoverkehr, Mobilität

Info 34 / Berlin, 8. Dezember 2015: Das Verwaltungsgericht Berlin hat über den Antrag eines Anwohners des Nordabschnitts der Berliner Allee in Weißensee (im Bezirk Pankow) heute verhandelt. Das Urteil wird am 4. Januar 2016 um 10 Uhr bekannt gegeben.
Der Anwohner dieser Bundessstraße, in der sowohl die Feinstaub- als auch die Lärmgrenzwerte überschritten wurden und werden, hatte einen Antrag auf Verkehrsbeschränkung, d.h. die Anordnung von Tempo 30 ganztags, gestellt. Die Klage des Anwohners wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND LV Berlin) unterstützt.

Martin Schlegel, Fachreferent des BUND: „Während der Verhandlung wurde deutlich, dass die Senatsverwaltung ihren eigenen Berliner Luftreinhaltungeplan nicht wirklich kennt. In dem Plan steht ausdrücklich, dass bei Hauptverkehrsstraßen, an denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird, Tempo 30 eingeführt werden soll. Ganz wichtig wäre, dieses auch automatisch zu überwachen, wie es schon jetzt erfolgreich in der Schildhornstraße in Steglitz passiert.“    

Weiterführende Links:

Berliner Luftreinhalteplan unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/

www.bund-berlin.de/bund_berlinde/home/mobilitaet_und_verkehr/gute_luft/bessere_luft.html

www.russfrei-fuers-klima.de



Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze    fon: (030) 78 79 00-12
Martin Schlegel, Referent für Verkehrspolitik  fon: (030) 78 79 00-17 o.
                            mobil: 0160 76 24 387 

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