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Zero Waste konkret machen - Was kann das Abfallwirtschaftskonzept leisten?

09. April 2019 | Abfall, Klimaschutz, Zero Waste

BUND veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts

Info 10 / Berlin, 9. April 2019: Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) begrüßt den vorliegenden Entwurf des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) 2020-2030 in seiner Grundrichtung, sieht hinsichtlich der mangelnden Verbindlichkeit seiner Ziele und der fehlenden Konkretisierung verschiedener Maßnahmen jedoch noch essentielle Defizite. Die Zahlen zur Verbesserung der Getrenntsammlung und Verringerung des Restmüllanteils zeigen wichtige erste Etappen auf dem Weg zum selbst formulierten Zero Waste-Leitziel auf, werden jedoch lediglich als Prognosen präsentiert. Außerdem bleibt der Zeitplan zur konkreten Umsetzung vieler geplanter Schritte, insbesondere der Aktivitäten zur Abfallberatung und Abfallvermeidung, weitestgehend im Ungefähren. Dies und die Erfahrungen zur mangelnden Umsetzung des vergangenen AWK (2010 bis 2020) nähren die Zweifel an der Verbindlichkeit des aktuellen Konzepts.

Der BUND fordert deshalb die Werte des Öko-Szenarios als klare politische Zielstellung zu definieren: Von aktuell 229 kg pro Kopf und Jahr ist die Restmüllmenge bis 2025 auf 207, bis 2030 auf 187 kg zu reduzieren. Dem Beispiel anderer Zero Waste-Städte und -Kommunen folgend muss mittelfristig bis 2035 eine Reduzierung der Restmüllmenge auf 150 kg pro Einwohner*in und Jahr, bis 2040 auf 100 kg pro Einwohner*in und Jahr anvisiert werden. Alle geplanten Maßnahmen im AWK müssen mit einer klaren Zielstellung und einem konkreten Zeitplan versehen werden.
„Für das Erreichen der Ziele zur Müllreduzierung ist es vor allem wichtig, ein klares Vorgehen zum Aufbau neuer und umfassenderer Strukturen der Abfallberatung in Berlin vorzulegen“, stellt Tobias Quast, BUND-Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik klar, „dabei muss auch die kontinuierliche und langfristige Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten zur Abfallvermeidung sichergestellt werden.“

Für das neue AWK wird außerdem die Schaffung zusätzlicher Instrumente zur Stärkung der Verbindlichkeit der politischen Beschlüsse von entscheidender Bedeutung sein. Eine erste Chance dafür bietet die Neubesetzung der*s BSR-Vorstandsvorsitzenden. Der Arbeitsvertrag für die/den Nachfolger*in sollte eine Zielvereinbarung mit klaren Vorgaben zur strategischen Neuausrichtung der BSR und Umsetzung der AWK-Ziele beinhalten. Ergänzend sollten die Ziele in einer Umweltschutzvereinbarung mit der BSR festgehalten werden. Zudem gilt es durch eine Änderung des Berliner Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes eine Fachaufsicht durch die Senatsumweltverwaltung über die BSR festzuschreiben.
Die Umsetzung der Maßnahmen und die Erreichung der Ziele des AWK müssen regelmäßig mindestens alle drei Jahre geprüft und ggf. zur Erreichung der Ziele weitere Aktivitäten ergänzt werden.

Größtes inhaltliches Defizit des vorliegenden Entwurfs und ein klarer Rückschritt im Vergleich zum AWK (2010-2020) stellt das fehlende Bekenntnis zur Gebührenfreiheit der Biotonne dar. Damit wird entgegen der Zielstellung des neuen AWK die Schaffung zusätzlicher finanzieller Anreize zur Mülltrennung aufgegeben. Sorgen bereiten zudem die im Konzept dargelegten Planungen der BSR, die keine ausreichenden Kapazitäten zur hochwertigen, klimaschonenden Verwertung aller in der Berliner Biotonne gesammelten organischen Abfälle schaffen will.
„Die entgeltfreie Biotonne und der sofortige Start von Planung und Bau einer weiteren hochwertigen und emissionsarmen Biogasanlage müssen dringend im AWK festgeschrieben werden“, fordert BUND-Abfallexperte Christoph Lauwigi, „die Anlage muss dann mindestens 40.000 Tonnen im Jahr fassen und bei Bedarf modular erweiterbar sein.“

Zur Optimierung der finanziellen Anreize zur Mülltrennung für die Berliner Verbraucher*innen gilt es schnellstmöglich, spätestens mit Beginn der neuen Tarifperiode am 1.1.2021 das derzeit vor allem aufwandsbezogene zu einem an ökologischen Kriterien orientierten Gebührenmodell umzugestalten: Dazu gehören die Entgeltfreistellung von Biotonne und Sperrmüllabholung, die Senkung des Mindestrestabfallvolumens sowie die Abschaffung von Grund- und Tonnenwechselgebühr(en). Außerdem muss eine deutliche Erhöhung der Anzahl der BSR-Recyclinghöfe in der Stadt festgelegt werden. Auf allen Höfen müssen haushaltsübliche Schadstoffe angenommen werden sowie die Ab- und Weitergabe noch gebrauchsfähiger Güter, Materialien und Geräte möglich sein. Entgegen dem Bedarf plant das Unternehmen jedoch die Zahl der Recyclinghöfe in der Stadt zu verringern.

Mit dem AWK 2020-2030 soll eine Konkretisierung der Zero Waste-Strategie des Landes Berlin sowie des Ziels der drastischen Restmüllreduzierung erreicht werden. Andere Zero Waste-Städte und -Kommunen zeigen, dass durch Abfallvermeidung und eine bessere Mülltrennung noch deutlich weniger Restmüll möglich ist: In der italienischen Provinz Treviso wurden bereits 2014 Werte von 53 kg Restmüll erzielt. Ljubljana will sein Restmüllaufkommen bis 2025 auf 60 kg pro Einwohner*in und Jahr reduzieren, bis 2035 auf 50 Kilogramm. Dem Anspruch der “Zero Waste City” folgend müssen entsprechende Zielwerte auch für Berlin langfristig anvisiert werden.

 

BUND-Stellungnahme AKW 2020-2030

BUND-Stellungnahme AKW 2020-2030 (Kurzfassung)


BUND-Abfallberatungskonzept

Weitere Infos zum Thema





Für Rückfragen:

BUND-Pressestelle, Carmen Schultze
fon: (030) 78 79 00 12

Tobias Quast, BUND-Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik
fon: (030) 78 79 00 55
 

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