Zwei junge Biber im Grimnitzseepark in Spandau durch wildernde Hunde getötet

17. Juni 2024 | Artenvielfalt, Stadtnatur, Wasser, Stadtentwicklung

BUND: Tötung von Biberjungen muss strafrechtlich verfolgt und Maßnahmen zum Schutz der Biber ergriffen werden

Berlin, 17.06.2024: Der BUND fordert von den Behörden, die Tötung der Biberjungtiere strafrechtlich zu verfolgen. Das Land Berlin muss seiner Verantwortung zum Schutz der Biber als streng geschützte Art wahrnehmen.

In der letzten Woche wurden zwei tote Biberjunge im Grimnitzseepark (Spandau) gefunden. Bei einem war der Kopf abgetrennt worden. Bei der Untersuchung des Leipnitz-Instituts wurden Bissspuren festgestellt, so dass aufgrund der Auffindesituation in einem kleinen Park mit direkt angrenzendem Wohnviertel und einem Hundeauslaufgebiet zu vermuten ist,dass freilaufende und unkontrollierte Hunde beide Jungtiere angegriffen und getötet haben. Beim zweiten Jungtier wurde zusätzlich der Kopf mutwillig abgetrennt und entfernt, wahrscheinlich mit einem Messer.

“Die Tat macht schon fassungslos. Biber sind streng geschützt und ihre Tötung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von bis zu 50.000€ geahndet werden kann. Die Berliner Behörden müssen die Strafverfolgung energisch vorantreiben und den Schutz durchsetzen. Dabei dürfen sie sich auch nicht scheuen, die Leinen- und Aufsichtspflicht einzufordern und zu kontrollieren. Zusätzlich sollten vor Ort Hundehalter*innen und Anwohner*innen gezielt informiert werden”, so Manfred Krauß/ vom BUND.

Kontakt:

Manfred Krauß, Biberexperte, Tel.: 030- 32 222 91, krauss-manfred(at)t-online.de

Dirk Schäuble, Referent für Naturschutz beim BUND Berlin,
Tel: 030-78 79 00 39, schaeuble(at)bund-berlin.de

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