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Gewissenhafte Artenschutz-Prüfung identifiziert auch falschen Alarm

11. April 2024 | Artenvielfalt, Bauen, Stadtnatur, Stadtentwicklung, Bäume

Berliner Bausenator präsentiert wenig stichhaltiges Beispiel für angebliche Bauverhinderung durch Naturschutz

Foto: Magnefl (CC BY-SA 3.0 Deed)

Berlin, 11.04.2024: Zum Beispiel von Bausenator Christian Gaebler (SPD) für den vorgeblichen Missbrauch des Artenschutzes erklärt Christian Hönig, Referent für Baumschutz des BUND Berlin:

 
„Eine versuchte Vortäuschung eines seltenen Käfervorkommens soll jetzt als Begründung für massive Einschnitte in geltendes Artenschutzrecht mit dem Schneller-Bauen-Gesetz herangezogen werden. Diesen Zusammenhang kann wohl nur Bausenator Christian Gaebler nachvollziehen. Der Vorfall ist vielmehr ein guter Beleg dafür, dass auch solche schrägen Situationen eben nicht automatisch zu einer Verhinderung von Vorhaben führen. Nach Bekanntwerden des Verdachts ist die präparierte ‚Fundstelle‘ innerhalb weniger Tage geprüft und als manipuliert verworfen worden. Zum Glück haben die zuständigen Stellen das gut gelöst. Es ist tatsächlich ein Bärendienst für den Artenschutz, wenn solche Methoden angewendet werden. Wir haben denn Fall damals bewusst nicht öffentlich gemacht, um niemanden auf falsche Gedanken zu bringen.“
 
Bei dem besagten Vorhaben der Obersee-Schule in Alt-Hohenschönhausen kam es dann tatsächlich an anderer Stelle zu Verzögerungen. Für den Bauantrag ist die zuständige Behörde von der falschen Planungsgrundlage ausgegangen. Zunächst wollte man eine Genehmigung für ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dem sogenannten Innenbereich erwirken (Basis: § 34 Baugesetzbuch, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Dabei wurde aber übersehen, dass ein solcher ortsüblicher Zusammenhang angesichts der angrenzenden Kleingartenanlage und des Friedhofs nicht besteht und es musste aufwändig umgeplant werden (Basis: § 35 Baugesetzbuch, Bauen im Außenbereich).

Kontakt:
Christian Hönig, Fachreferent für Baumschutz BUND Berlin: hoenig(at)bund-berlin.de

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