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Europawahl 2024 zur Umweltwahl machen

 

Europa 2024 muss ökologischer und sozialer werden und für die Demokratie einstehen. Umweltschutz ist europäisch. Mit Ihrer Stimme können Sie für mehr Natur- und Umweltschutz in Europa und Berlin sorgen.

Europapolitik in Berlin - Fast überall steckt Europa drin!

Die Europa-Wahl findet am 9. Juni statt. Deutschland hat mit 96 Sitzen im Europäischen Parlament die meisten von allen EU-Staaten. In Deutschland sind erstmals Personen ab dem Alter von 16 Jahren wahlberechtigt. Wählen dürfen Deutsche und Staatsangehörige der übrigen europäischen Mitgliedsstaaten.

Der Umweltschutz ist weitesgehend europäisch. So haben etwa 80 Prozent der entsprechenden Gesetze in Deutschland ihren Ursprung in der EU. Auch Gesetze zur Erhaltung der Biodiversität, zum Verbraucherschutz oder zur Migration entstehen in der EU. Mit einem Rechtsruck könnte davon vieles abgeschafft werden.

Das würden wir auch direkt vorort Auswirkungen haben. Denn ohne die EU hätten wir in Berlin nicht so viele Naturschutzgebiete, beim Artenschutz und Biodiversität sähe es düsterer aus, die Luft- und Gewässerqualität wäre schlechter und die Stadt wäre noch lauter.

 

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Natur- und Artenschutz

Europa im Natur- und Artenschutz: Der Name NATURA 2000 steht für ein europaweites zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete, das aus den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der "Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie" von 1992 und denen nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA - Special Protected Area) von 1979 besteht. Es soll den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten, die für die jeweiligen europäischen Regionen charakteristisch sind, dauerhaft sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. Die Verantwortung liegt in den Händen aller EU-Mitgliedstaaten. Im föderalen Deutschland übernehmen die einzelnen Bundesländer diese Aufgabe.
In Berlin gibt es 15 Natura-2000-Gebiete. Es handelt sich um 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und fünf Vogelschutzgebiete, die sich auf einer Gesamtfläche von ca. 6.300 Hektar – das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche - zum großen Teil überlagern. Im letzten Jahr wurde gerade das Gebiet Müggelsee/Müggelspree ausgewiesen, dazu gehören auch der Spandauer Forst, der Grunewald, das Tegeler Fließ oder der Schlosspark Buch. Besonderen Artenschutz genießen so unter EU-Recht der Biber, das Braune Langohr, die Wechselkröte, der Heldbock, der Große Feuerfalter, der Steinbeißer, das Sumpftorfmoos oder die Rentierflechte.

Nicht wenige der juristischen Auseinandersetzungen, die der BUND gegen naturzerstörende Vorhaben oder Praktiken führt, stützen sich auf das FFH-Recht. 2021 verklagte er die Umweltsenatsverwaltung, weil sie als verantwortliche Behörde nicht dafür sorgt, dass die Berliner Wasserbetriebe wirksamen Maßnahmen zum Schutz der Moore im Grunewald, Spandauer Forst und am Müggelsee ergreift.

Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten in den letzten 5 Jahren.

Welche Partei FÜR Klima-, Natur-, und Umweltschutz gestimmt hat und welche BREMSEN und BLOCKIEREN.

Mit unserer interaktiven Grafik kannst du dir jetzt selbst anschauen,

https://www.bund.net/europawahl/bilanz-legislatur/

Gewässerschutz

Europa schützt Gewässer: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet dazu, das die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand entwickelt werden. Es gibt ein Verschlechterungsverbot. Um die Qualität der Gewässer zu verbessern, stellt Berlin Gewässerentwicklungskonzepte für die Panke, das Tegeler Fließ, die Erpe, die Wuhle und den Müggelspree/Müggelsee auf. Die Stadt hat zwar einzelne Verbesserungen an der Panke, Wuhle, Erpe und am Lietzengraben erreicht, das reicht aber bei weitem nicht. Auch die Stauraumkapazitäten in der Mischwasserkanalisation zu erhöhen und weitere Reinigungsstufen für unser Abwasser greifen noch zu kurz, um die Ziele der WRRL erreichen zu können. Das Land Berlin wird nur unter Druck der EU-Gesetzgebung weitere Maßnahmen ergreifen.

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Klimaschutz

Europa engagiert beim Klimaschutz: Wir fordern den Ausstieg aus der fossilen Energie und 100 Prozent erneuerbare Energien. Wir brauchen Klimaneutralität bis 2040 statt Scheinlösungen wie CCS und Greenwashing. Klimaschutz muss mit Sozialpolitik Hand in Hand gehen. Ohne Klimaschutz leiden die Ärmsten am Meisten. Die EU muss zusätzlich dafür sorgen, dass die Klimapolitik niemanden zurücklässt. Wir müssen Haushalte und Regionen, die von der Transformation am meisten betroffen sind, besser unterstützen. Außerdem brauchen wir ein europäisches Klimageld.

Abfall- und Ressourcenpolitik

Europa regelt Abfallpolitik: Fast alles, was den Umgang mit Abfall betrifft, beruht auf EU-Politik.
So zeigt aktuelle die EU-Strategie gegen Plastikmüll erste konkrete Auswirkungen: Plastik-Einweggeschirr und Plastikstrohhalme werden verboten. Und ab 2021 sind auch Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es bereits Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten. Das Verbot gilt auch für Lebensmittelbehälter aus aufgeschäumtem Polystyrol, das an der Luft in kleinste Mikroplastikpartikel zerfällt. 

Ab 2028 kann Müllverbrennung in den Emissionshandel einbezogen werden. Das beschloss das Europäische Parlament im Frühjahr 2023. Wenig später stieg der Energie- und Entsorgungskonzern Veolia aus dem Müllverbrennungsvorhaben am Kraftwerksstandort Jänschwalde aus. Dieser Rückzug war der erste Sargnagel für das ebenso unnötige wie schädliche Projekt, das der Lausitzer Kohlegigant Leag angesichts des starken Widerstands vor Ort und einer BUND-Klage Ende 2023 aufgab.

Recht auf Reparatur: Die Durchführungsverordnungen der EU-Richtlinie zum Ökodesign verbessern seit 2021 die Reparaturchancen bei Waschmaschinen, Trocknern, Kühlschränken, Geschirrspülern und Displays einschließlich Fernsehern. Neu auf den Markt gekommene Produkte dieser Gruppen müssen mit herkömmlichen Werkzeugen reparierbar sein und die Hersteller müssen nicht nur ausgewählten Vertragswerkstätten, sondern allen professionellen Werkstätten die nötigen Ersatzteile liefern. Diese Pflicht gilt bis zu zehn Jahre nach dem Verkauf des letzten Modells. Allerdings haben die Hersteller die Möglichkeit, bestimmte Ersatzteile nur im Paket anzubieten, was die Reparatur weniger wirtschaftlich macht. In der kommenden Wahlperiode kommt es darauf an, diese Regelungen auf weitere Produktgruppen auszuweiten.

Beim Kampf gegen Plastikvermüllung könnte Europa noch etwas entschiedener vorgehen. Zwar dürfen seit Mitte 2021 ein paar Einwegprodukte aus Kunststoffen nicht mehr verkauft werden, etwa Strohhalme, Einwegbesteck und -teller aus Plastik sowie Becher und Schüsseln aus Styropor. Die EU-Einwegkunststoffverbotsverordnung erfasst aber zu wenig Produkte, außerdem stellen etliche Hersteller statt auf Mehrweg schlicht auf Wegwerfprodukte aus Pappe oder Holz um. Mit der neuen Verpackungsverordnung, auf deren Grundzüge sich Europaparlament und Mitgliedsstaaten gegen den Widerstand der Bundesregierung nun im März geeinigt haben, sollen 2030 weitere Plastikverpackungen, etwa für loses Obst und Gemüse, verboten werden. Außerdem sollen Verpackungen grundsätzlich recycelbar sein. Damit geschieht auf EU-Ebene zwar mehr als auf Bundesebene, aber immer noch viel zu wenig. Auch deshalb setzt sich der BUND für Verpackungssteuern in den Kommunen ein, so auch in Berlin.

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kontakt[at]bund-berlin.de

Tel. 030-78 79 000  

Luftqualität und Lärmschutz

Europa sorgt für bessere Luft und weniger Lärm: Der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Folgen durch Luftverschmutzung wird in der EU ernst genommen, oft mehr als von den Nationalstaaten und Ländern. Ohne die EU würde es höchstwahrscheinlich keine verbindlichen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide geben. Auf dieser Grundlage konnte Berlin erst die Umweltzone einrichten, um die schmutzigsten Fahrzeuge aus der Innenstadt rauszuhalten.

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation 2021 neue Empfehlungen abgegeben hatte, einigten sich Kommission und Parlament Anfang 2024 auf strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon. In Kraft treten sollen sie 2030. Damit muss die Umweltzone in Berlin erhalten bleiben und die Luftqualität wird besser.


Europa macht Berlin leiser: Lärmminderungspläne, Tempolimit wegen Lärm oder Lärmschutz bei Straßenneubau beruht auf EU-Richtwerte und Vorgaben. Und auch die Parkraumbewirtschaft, die im Innenstadtbereich umgesetzt ist bzw. umgesetzt wird, steht im Berliner Lärmminderungsplan. Wenn die EU die Lärmgrenzwerte rechtsverbindlich macht und Bürger*innen auf Ruhe klagen können, werden in Berlin mehr Maßnahmen umgesetzt.

Recht auf Umweltinformationen

Umweltinformationsgesetz ist bedeutende Errungenschaft. Ohne die europäische Aarhus Konvention würde es in Deutschland nicht so weitreichende Möglichkeiten zur Akteneinsicht für jedermann geben. An der Konvention hängen auch die Beteiligungs- und Klagerechte der Verbände, aber das Umweltinformationsgesetz kann von jeder einzelnen Bürger*in selbstständig angewendet werden. So musste der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Informationen zur Planung des bewaldeten Grundstücks am Dahlemer Weg herausgeben.

FAZIT

Unterstützung für europäische Umweltpolitik und Demokratie
Um eine starke Europa-Politik für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für eine bessere Lebensqualität fortzusetzen und zu verbessern, müssen wir die Politker*innen, die sich dafür einsetzen, nach Brüssel schicken.

Wir brauchen starke Vertreter*innen, die sich für Demokratie einsetzen und Kräften widersetzen, die Europa zerstören wollen. Wir möchten ein Europa für Menschen statt Konzerninteressen. Die EU muss ihre Gesetzesverfahren transparenter gestalten und den Einfluss von Lobbyisten offenlegen und einschränken.

Mehr zu BUND-Forderungen und einem Aufbruch in ein nachhaltiges Europa finden Sie bei unserem Bundesverband unter: www.bund.net/europawahl 

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